Wie wird der Mietspiegel erstellt?
Mietspiegel können von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemein sam erstellt werden. Es genügt hierbei, wenn ein Interessenverband den Mietspiegel erstellt und der andere Interessenverband ihn anerkennt.
Sind im Mietspiegel die Nebenkosten enthalten?
Da der Mietspiegel lediglich die Kaltmiete betrachtet, enthält dieser für gewöhnlich auch keine Übersicht über die durchschnittlichen Betriebskosten. Der Mietspiegel Bezieht sich immer auf eine Stadt oder Gemeinde.
Wie funktioniert Mietspiegel?
Der Mietspiegel ist eine Datensammlung, die die Mietpreise von ähnlich ausgestatteten Immobilien einer bestimmten Lage (Stadtteil, Bezirk, Gemeinde) ausweist. Er dient als Grundlage dazu, die ortsübliche Vergleichsmiete (durchschnittliche Miethöhe je Wohnlage) von frei finanzierten Wohnungen zu ermitteln.
Wie oft wird ein Mietspiegel erstellt?
Um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB handelt es sich, wenn er nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter (zum Beispiel der örtliche Mieterverein) anerkannt wird.
Ist Fernwärme in den Nebenkosten?
Der Vermieter kann den Heizungsbetrieb auf Fernwärme umstellung und die Lieferungskosten auf den Mieter überwälzen, wenn im Mietvertrag zum Beispiel durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. Die Kosten der Fernwärme können vollständig auf den Mieter umgelegt werden.
Wie liest man den Mietspiegel?
Mietspiegel, die mit einem Punktesystem arbeiten, geben häufig auch Preisspannen bei den Grundpreisen an. Überwiegen die Pluspunkte, tendiert die ortsübliche Vergleichsmiete in Richtung des oberen Wertes. Überwiegen die Minuspunkte, wird sie eher im unteren Bereich der Preisspanne angesetzt.
Für wen gilt der Mietspiegel?
Bei der Berechnung eines Mietspiegels dürfen nur Wohnungen berücksichtigt werden, bei denen die Miete in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurde. Dies folgt aus der Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB).