Wie wird der Unterhalt für 2 Kinder berechnet?
Beispiel zur Unterhaltsberechnung im Mangelfall Ein Vater hat ein monatlich anrechenbares Nettoeinkommen von 1.400 € und muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes würden sich 2021 folgende Unterhaltsbeträge ergeben: Kind (16 Jahre): 418,50 € Kind (11 Jahre): 341,50 €
Wie hoch ist der Mindestunterhalt für zwei Kinder?
Rechtliche Frage zum Kindesunterhalt?
ALTERSSTUFE | BEI 100%IGEM MINDESTUNTERHALT FÜR ERSTE UND ZWEITE KINDER |
---|---|
1. (0 – 5 Jahre) | 354 € – 102 € = 252 € |
2. (6 – 11 Jahre) | 406 € – 102 € = 304 € |
3. (12 – 17 Jahre) | 476 € – 102 € = 374 € |
Wie viel Unterhalt bekommt ein 12 jähriges Kind?
Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten pro Monat 434 Euro. Kinder mit einem Alter von 12 bis 18 Jahren erhalten 507 Euro pro Monat.
Wie viel Unterhalt pro Kind?
Der Mindestunterhalt beträgt beispielsweise jetzt 393 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 451 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren und 528 Euro für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren. Die Bedarfssätze für volljährige Kinder wurden ebenfalls erhöht auf 564 Euro.
Was ist ein Kindergeldberechtigter?
Kindergeldberechtigter ist in den meisten Fällen Mutter oder Vater des Kindes. Aber auch einer der Großeltern, der Pflege- oder Adoptiveltern kommt infrage, ebenso wie das Jugendamt oder ein volljähriges Kind selbst. In welchen Situationen welche Regelung greift, erfahren Sie hier.
Wer ist in Deutschland Kindergeldberechtigt?
Das Wichtigste in Kürze Kindergeld nach deutschem Recht erhält, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Dabei spielen Staatsangehörigkeit oder Erwerbstätigkeit keine Rolle.
Wer muss den Kindergeldantrag ausfüllen?
Stattdessen fällt der Anspruch auf die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Hierbei kann es sich auch um die Großeltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern handeln. Die Voraussetzung für die Auszahlung ist lediglich, dass sich der Wohnsitz bzw.
Woher bekomme ich Kindergeldnachweis?
Einen erneuten Kindergeldnachweis erhalten Sie, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Kindergeldkasse bei der Bundesagentur für Arbeit anrufen und Ihr Problem schildern. Geben Sie hierbei Ihren Namen, Anschrift und Geburtstag an und Sie werden schnell einen Ersatz als Kindergeldnachweis erhalten.