Wie wird die Abgeltungsteuer bei der GmbH besteuert?
Durch die Abgeltungsteuer werden die Kapitalerträge im Jahr des Zuflusses unmittelbar an der Quelle, so auch bei der GmbH, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % besteuert. Für die damit zusammenhängenden Werbungskosten ist ein Sparerfreibetrag von zurzeit 801 Euro pro Person und Steuerjahr abziehbar.
Wie werden Gewinne einer Gesellschaft versteuert?
Die Gewinne einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden in der Bilanz ermittelt. Alternativ werden Gewinne auch als Einkommen einer Gesellschaft bezeichnet. Grundsätzlich müssen die Gewinne der GmbH versteuert werden: Sie unterliegen der Körperschaftsteuer (§ 7 KstG).
Wie entfällt die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe?
Nach den Regelungen der Unternehmenssteuerreform entfällt seit 2008 die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe.
Wie haftet die GmbH für steuerrechtliche Pflichten?
Für steuerrechtliche Pflichten haftet neben der GmbH auch ihr Geschäftsführer persönlich, selbst wenn er an der Gesellschaft nicht als Anteilseigner beteiligt ist. Dabei handelt es sich nicht allein um eine materielle Haftung mit dem Privatvermögen des Geschäftsführers, sondern auch um dessen etwaige strafrechtliche Sanktionierung.
Was ist eine Erklärung für einen Bieter?
Die Erklärung für einen Bieter ist laut deutschem Recht ein Unternehmen, das sich für den Auftrag einer öffentlichen Institution bewirbt und dafür ein Angebot abgibt. Vorab sollte er die Vergabeunterlagen gründlich prüfen und sich für Rückfragen an die ausschreibende Stelle wenden.
Wie kann der erfolgreiche Bieter einen Mindestumsatz verlangen?
Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch für den Fall, dass der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für mehrere gleichzeitig auszuführende Lose erhält, einen Mindestjahresumsatz verlangen, der sich auf diese Gruppe von Losen bezieht. 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
Was spricht für einen nicht erfolgreichen Bieter?
So spricht z.B. § 62 Abs. 2 VgV davon, dass Sie jeden nicht erfolgreichen Bieter unverzüglich über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, sowie die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots unterrichten müssen. Da kann der Bieter schon mal auf die Idee kommen, Ihm stünde eine vergleichende Analyse zu.