FAQ

Wie wird die Ausgleichszulage berechnet?

Wie wird die Ausgleichszulage berechnet?

Liegt die Gesamtsumme aus Pension, sonstigen Nettoeinkünften und anzurechnenden Beträgen wie z.B. den Unterhaltsleistungen unter diesem Schwellenwert, so gebührt den jeweiligen Pensionsbezieherinnen und Pensionsbeziehern eine Ausgleichszulage in Höhe des Differenzbetrages.

Was bedeutet Ausgleichszulage?

Die Ausgleichszulage soll jeder Person, die eine Pension bezieht und die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ein Mindesteinkommen sichern. Sie wird umgangssprachlich oft als „Mindestpension“ bezeichnet. Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf Ausgleichszulage gewertet.

Wann gebührt Ausgleichszulage?

Wenn das Gesamteinkommen (Bruttopension, sonstige Nettoeinkünfte und eventuelle Unterhaltsansprüche) einen bestimmten Betrag – den so genannten Richtsatz – nicht erreicht, gebührt über Antrag die Differenz als Ausgleichszulage.

Wie hoch ist die mindestpension in der Steiermark?

Der Richtsatz beträgt 1.113,48 € und der Bonus maximal 151,50 € (Stand 2021). Wenn Sie mindestens 40 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben haben, beträgt der Richtsatz für Alleinstehende 1.339,99 € (maximaler Bonus 389,20 €) bzw. für Ehepaare bzw.

Was ist ein Pensionsbonus?

Pensionsbonus? Die Ausgleichszulage soll Pensionistinnen und Pensionisten mit rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ein Mindesteinkommen sichern. Niedrige Pensionen werden damit auf einen gewissen Wert angehoben.

Wie hoch ist der Pensionsbonus?

Die maximale Höhe des Bonus beträgt EUR 151,50. Alleinstehende Eigenpensionsbezieher/innen, die bis zum Stichtag mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Die maximale Höhe des Bonus beträgt EUR 389,20.

Wie hoch ist die mindestpension in Österreich 2020?

Es gibt in Österreich keine Mindestpension. Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird und der soziale Bedarf besteht, kann nach Überprüfung eine Ausgleichszulage zusätzlich gewährt werden.

Wer bekommt mindestpension in Österreich?

In Österreich gibt es jedoch keine Mindestpension, sondern die sogenannte Ausgleichszulage. Diese steht Pensionsbezieherinnen und Pensionsbeziehern unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Pension zu.

Wer bekommt den Pensionsbonus?

Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft im gemeinsamen Haushalt lebende Eigenpensionsbezieher/innen, die bis zum Stichtag mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Die maximale Höhe des Bonus beträgt EUR 388,78.

Wie viel ist die mindestpension?

Der Richtsatz beträgt 1.113,48 € und der Bonus maximal 151,50 € (Stand 2021). Wenn Sie mindestens 40 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben haben, beträgt der Richtsatz für Alleinstehende 1.339,99 € (maximaler Bonus 389,20 €) bzw.

Wann bekommt man Pensionsbonus?

Anspruch ab 360 bzw. Seit 1. Jänner 2020 besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus für diejenigen, die mindestens 360 bzw. 480 Beitragsmonate erworben haben und deren Einkommen einen gewissen Grenzbetrag nicht übersteigen.

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