Wie wird die Finanzierung der Kindertagesbetreuung geleistet?

Wie wird die Finanzierung der Kindertagesbetreuung geleistet?

Ein ganz wesentlicher Teil der Finanzierung der Kindertagesbetreuung wird vom Bayerischen Staat geleistet. Damit unsere Arbeit auch in Zukunft gut finanziert ist, und die Elternbeiträge stabil bleiben können, haben wir an den Sozialausschuss des Bayerischen Landtags geschrieben und unser Anliegen vorgetragen:

Welche Konditionen sollte der Familienkredit enthalten?

Bei dem Familienkredit sollte der Vertrag alle notwendigen Konditionen des Darlehens, wie Benennung von Darlehensgeber und Darlehensnehmer, Laufzeit, Art und Höhe der Rückzahlung des Geldes, gegebenenfalls Zinssatz, etwaige Garantien, Absicherung aber auch Kündigungsmöglichkeiten enthalten.

Ist das Darlehen in der Familie rechtsgültig?

Das Darlehen in der Familie ist somit ein rechtsgültiges Geschäft mit allen Rechten und Pflichten. Dieses Rechtsgeschäft bedarf, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, zur Wirksamkeit keiner Form. Allerdings sollte auch bei einem Familienkredit zwischen Angehörigen ein schriftlicher Kreditvertrag abgeschlossen werden, um Streit und Ärger zu vermeiden.

Was darf bei einem zinslosen Familiendarlehen beachten?

Bei dem zinslosen Familiendarlehen darf die steuerliche Behandlung nicht ungeachtet bleiben: Wird ein Darlehen über einen längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben, so ist die Schenkungssteuer zu beachten. Auch sollte ein Kreditvertrag für das Familiendarlehen, mit genauen Regeln und Pflichten der jeweiligen Partei, abgeschlossen werden.

Wie hat der Landesgesetzgeber die Kindertagesbetreuung geregelt?

Der Landesgesetzgeber hat Näheres über Inhalt und Umfang der Kindertagesbetreuung im BayKiBiG geregelt und die Grundlagen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege geschaffen (Art. 1 Satz 1 BayKiBiG).

Wie gilt das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz?

In Hamburg gilt das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) und fordert von den Kitas, dass diese selbst Bildungsziele zu formulieren haben. Ebenso wie in Berlin wird bereits durch Gesetz vorgegeben, dass die Kinder die Möglichkeit haben sollen, ihre Lebenswelt außerhalb der Tageseinrichtung zu erkunden.

Wie hat der Bundesgesetzgeber die Grundlagen der Kindertagespflege geschaffen?

Im SGB VIII hat der Bundesgesetzgeber die Grundlagen der Förderung in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen geschaffen. § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung. § 5 Wunsch- und Wahlrecht. § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. § 22 ff.

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