Wie wird die HOAI berechnet?

Wie wird die HOAI berechnet?

Das Architektenhonorar errechnet sich aus der Bausumme. Die HOAI schlägt dabei bestimmte Basisgrößen in einer Tabelle vor, abhängig von der Honorarzone. Liegt die Bausumme beispielsweise bei exakt 300.000 Euro, beträgt das Honorar laut HOAI-Tabelle 39.981 Euro plus Mehrwertsteuer.

Welche HOAI ist derzeit gültig?

Für die zwischen dem 17.07.2013 und dem 31.12.2020 geschlossenen Verträge gilt die HOAI 2013 und für die vor dem 17.07.2013 geschlossenen Verträge gelten die früheren Vorschriften (HOAI 2009 und vorangegangene Fassungen).

Welche Planungsleistungen gibt es?

Architektenleistungen und Ingenieurleistungen sind vielfältig: Sie reichen von der Objekt- und Projektplanung, der Tragwerksplanung, über die Ausführungsplanung und die Bauleitplanung bis hin zur Bauüberwachung und Projektsteuerung. Im Rahmen der Projektsteuerung kann auch die Begleitplanung Inhalt sein.

Wie berechnen sich die Kosten für einen Architekten?

Als grobe Überschlagsrechnung können Sie in der Praxis meist etwa 10 % bis 15 % der (Netto-)Baukosten als Honorar für den Architekten kalkulieren, wenn der Architekt einen Großteil der Leistungen von der Planung bis zur Baubegleitung übernimmt.

Wie berechne ich anrechenbare Kosten?

Anrechenbare Kosten bei der HOAI – wie werden sie ermittelt?

  1. Kostencheck-Experte: In der HOAI dienen die Baukosten als eine Grundlage für die Berechnung des Honorars von Architekten, Statikern und Bauingenieuren.
  2. 55 % der Baukosten plus 10 % der Kosten für die technischen Anlagen = anrechenbare Kosten.

Ist die HOAI 2013 noch gültig?

Für die vorher abgeschlossenen Verträge gilt weiterhin die alte HOAI 2013 (oder sogar noch die vorherigen Fassungen, was vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängt) mit den sich daraus ergebenden Unsicherheiten bei der Frage, ob die Mindest- und Höchstsätze für die alten (vor dem 01.01.2021 geschlossenen) Verträge …

Was ändert sich in der HOAI 2021?

Daraufhin wurde die HOAI angepasst, die neue Fassung tritt am 1.1.2021 in Kraft. Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich für alle ab dem neuen Jahr abgeschlossenen Verträge: Das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen ist künftig frei vereinbar. Das Mindestsatzsystem der HOAI entfällt also.

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