Wie wird die Probezeit gerechnet?

Wie wird die Probezeit gerechnet?

Zur Probezeit zählen alle Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis rechtlich bestanden hat. Die Probezeit endet im Fall einer 6-monatigen Probezeit im sechsten Monat mit dem Ablauf desjenigen Tages, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.

Wie viel Probezeit ist erlaubt?

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam.

Wie lange dauert ein probemonat?

Ausmaß Die Dauer der Probezeit für Arbeiter und Angestellte kann nach Allgemeinem Bürgerlichem Gesetzbuch (ABGB) bzw. nach Angestelltengesetz (AngG) maximal 1 Monat betragen. Kollektivverträge dürfen die Probezeit verkürzen, diese aber nicht über ein Monat hinaus verlängern.

Ist eine Probezeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber übrigens nicht. Dies wird zwar häufig angenommen, da es in der Praxis die Regel ist. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Wurde im Vertrag keine Probephase vereinbart, gelten auch nicht deren Regelungen. Ausnahme ist die Berufsausbildung.

Wie lange dauert die Probezeit im Arbeitsvertrag?

Im Arbeitsvertrag muss dabei immer die genaue Dauer der Probezeit festgehalten werden. Oft werden die vollen sechs Monate ausgenutzt, auch ein Zeitraum von drei Monaten ist verbreitet. Für die Ausbildung existiert auch hierbei eine Ausnahme: Die gesetzliche Ausbildungs-Probezeit beträgt zwingend zwischen einem und vier Monaten.

Welche Rechte und Pflichten gelten in der Probezeit?

Ihre Rechte und Pflichten in der Probezeit: Als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wobei die Probezeit jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden darf, Art. 335b OR.

Ist eine Probezeit beim selben Arbeitgeber erforderlich?

Probezeit beim selben Arbeitgeber. Tritt dagegen ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine neue Stelle an, so kann grundsätzlich für diese Stelle eine Probezeit vereinbart werden. Das gilt aber nur, wenn sich die Tätigkeit so wesentlich von der vorherigen unterscheidet, dass eine solche Erprobung erforderlich ist.

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