Wie wird die Prokura erteilt?

Wie wird die Prokura erteilt?

Die Prokura kann gemäß § 48 HGB nur von dem Inhaber des Handelsgeschäftes mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden. Eine stillschweigende oder konkludente Erteilung der Prokura ist nicht möglich. Zudem ist die Erteilung der Prokura im Handelsregister anzumelden.

Was ist höher Prokura oder Handlungsvollmacht?

Zwischen Prokura und Handlungsvollmacht liegen einige Unterschiede. Während die Prokura nur ausdrücklich erklärt werden kann, genügt bei der Vollmacht auch eine konkludente Erteilung. Während dessen kann ein Handlungsbevollmächtigter lediglich einzelne oder bestimmte Geschäfte und Rechtshandlungen ausführen.

Welche Rechtshandlungen darf ein Handlungsbevollmächtigter nicht ausführen?

Diese Vollmacht ist die weitreichendste Form der Handlungsvollmacht: Sie ermächtigt zu beinahe allen Geschäften und Rechtshandlungen im Zusammenhang mit einem Unternehmen. „Ausgeschlossen sind jene Geschäfte, die den Bestand des Unternehmens betreffen“, erklärt der Experte.

Kann ein Prokurist Untervollmacht erteilen?

Die Prokura kann nicht auf andere übertragen werden (§ 52 Abs. 2 HGB), ein Handlungsbevollmächtigter hat dagegen die Möglichkeit, eine Untervollmacht zu erteilen. Außerdem muss eine Handlungsvollmacht nicht im Handelsregister eingetragen werden.

Was muss ich bei Prokura beachten?

Eine Prokura ist eine besondere Form der Vollmacht. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden und ermächtigt den Prokuristen laut § 49 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches zu… allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

Wer ist zur Erteilung von Handlungsvollmacht und Prokura ermächtigt?

Nur der Inhaber eines Handelsgewerbes oder dessen gesetzliche Vertreter, etwa Vorstand oder Geschäftsführer, können mittels ausdrücklicher Erklärung die Prokura nach § 48 HGB erteilen. ▪ Die Erteilung und das Löschen der Prokura werden nach § 53 HGB in das Handelsregister eingetragen.

Was ist der Unterschied zwischen Prokura und Prokurist?

Die Prokura ermächtigt zu allen Geschäften, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt und ist somit nicht branchenbezogen oder auf gewöhnliche Geschäfte beschränkt. Der Prokurist kann somit weitestgehend für den Kaufmann tätig werden.

Was darf man mit der allgemeinen Handlungsvollmacht?

Nach § 54 HGB berechtigt die Handlungsvollmacht zur Vornahme aller gewöhnlichen Rechtsgeschäfte eines Handelsgewerbes. Die Handlungsvollmacht erteilen können Inhaber eines Handelsgewerbes, dessen gesetzliche Vertreter wie der Vorstand oder der Geschäftsführer sowie Prokuristen.

Was darf man trotz Prokura nicht?

Die Prokura kann im Innenverhältnis, also unternehmensintern, je nach Vereinbarung durchaus begrenzt sein. Im Außenverhältnis gilt sie jedoch unbeschränkt und ist weder auf bestimmte Rechtsgeschäfte und Geldbeträge, noch zeitlich oder auf bestimmte Orte beschränkbar (siehe § 50 Abs. 1 und 2 HGB).

Was versteht man unter einem Prokuristen?

Prokura (italienisch procura ‚Vollmacht‘, von lateinisch procurare ‚für etwas Sorge tragen‘, zu lateinisch pro ‚für‘, und lateinisch cura ‚Sorge‘) ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht.

Was bedeutet Untervollmacht erteilen?

Unter einer Untervollmacht versteht man die Vertretungsmacht in Rechtsgeschäften, die dann vorliegt, wenn ein bereits von Dritten Bevollmächtigter seinerseits eine Vollmacht erteilt. Sofern dies der Fall ist, ist die Untervollmacht wirksam und muss nicht nochmals vom ursprünglichen Vollmachtgeber bestätigt werden.

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