Wie wird die Steuer festgesetzt?
Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid – Die Höhe der Einkommensteuer wird grundsätzlich von der Finanzbehörde durch einen Steuerbescheid festgesetzt (§ 155 AO). Wenn das Finanzamt von den Angaben in der Steuererklärung abweicht, ist es verpflichtet, die Abweichung anzugeben und zu begründen.
Was versteht man unter Steuerfestsetzung?
Eine Steuerfestsetzung bezeichnet einen Verwaltungsakt, in dem die Finanzbehörde einen generellen Steueranspruch gegenüber dir als Steuerpflichtigem erhebt. Mit der Festsetzung der Steuer übt die Finanzbehörde dieses Recht also aus und teilt dir die konkrete Höhe der Forderung mit.
Wo werden Steuern festgesetzt?
Die Steuern werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt. Dies gilt auch für die volle oder teilweise Freistellung von einer Steuer und für die Ablehnung eines Antrags auf Steuerfestsetzung.
Wo ist die Steuerfestsetzung geregelt?
Steuerfestsetzungen. Die Steuern (→ Steuer) werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO). Zu Form und Inhalt der Steuerbescheide siehe § 157 AO.
Was tun bei Steuerfestsetzung?
Dass das Finanzamt Deine Steuerfestsetzung aufhebt oder ändert, erreichst Du allerdings auch ohne Einspruch einzulegen: Du kannst eine sogenannte Änderung des Steuerbescheids (§ 172 Abs. 1 Nr. 2a AO) beantragen („Antrag auf schlichte Änderung“). Damit bewirkst Du eine bestimmte Änderung Deines Steuerbescheids.
Wann muss man Steuern nachzahlen?
Falls Du Steuern nachzahlen musst, hast Du dafür einen Monat Zeit. Diese Zahlungsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Schau einfach in Deinen Steuerbescheid, dort findest Du das Datum, bis wann Du Deine Steuern spätestens zahlen musst. Die Nachzahlung wird auch fällig, wenn Du Einspruch einlegst.
Wie kann ich mich gegen das Finanzamt wehren?
Wenn Sie sich gegen Fehler im Steuerbescheid wehren wollen, brauchen Sie dafür den Einspruch. Damit machen Sie dem Finanzamt deutlich, dass Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, und schildern Ihre eigene Auffassung – möglichst mit einer guten, rechtlich fundierten Begründung.