Wie wird ein Insolvenzantrag gestellt?
Der Insolvenzantrag ist schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Nach § 305 InsO können Verbraucher nur dann einen Insolvenzantrag stellen, wenn sie eine Bescheinigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem Gläubigern erfolglos verlaufen ist.
Was heißt Insolvenzantrag?
Bei einer Zahlungsunfähigkeit, also bei einer Insolvenz, ist das Unternehmen verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Grundsätzlich sind der Insolvenzantrag und das damit folgende Insolvenzverfahren dazu da, um Unternehmen wieder schuldenfrei und geschäftsfähig zu machen.
Wie schnell muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Nach § 15a InsO ist bei einer juristischen Person (z.B. GmbH oder Aktiengesellschaft) spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gibt es grundsätzlich keine Insolvenzantragspflicht.
Wie lange dauert es bis ein Insolvenzantrag eröffnet wird?
Insolvenzverfahren beantragt: Dauer bis zur Eröffnung Aber wie viel Zeit vergeht eigentlich zwischen dem Insolvenzantrag und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens? In der Regel muss ein Schuldner nach der Antragstellung zwei bis drei Monate bis zur Insolvenzeröffnung warten.
Wer entscheidet über Insolvenzantrag?
Das Insolvenzgericht ist dafür zuständig, Insolvenzverfahren durchzuführen und muss folgenden Aufgaben nachkommen: Prüfung von Insolvenzanträgen. Bestimmung und Beaufsichtigung von Insolvenzverwaltern.
Wann muss man Insolvenzantrag stellen Corona?
Die finanziellen Hilfeleistungen im Rahmen der staatlichen Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie müssen grundsätzlich zwischen dem 1. November 2020 und dem 28. Februar 2021 beantragt worden sein (§ 1 Absatz 3 Satz 1 COVInsAG).
Wer ist verpflichtet Insolvenzantrag zu stellen?
Insolvenzantragspflicht. Nach den Regelungen der Insolvenzordnung besteht die Verpflichtung von Geschäftsführern einer GmbH, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.