Wie wird ein Spare berechnet?
Spare, „/“ Erst im zweiten Wurf sind alle Pins abgeräumt. Die Anzeige zeigt im ersten Wurf die im ersten Wurf geräumten Pins, im zweiten Wurf einen „/“ für Spare. Wertung: 10 Punkte. Im Ergebnisfeld des „Spare“ addiert sich zu den 10 getroffenen Pins noch die Anzahl der Pins, die im nächsten Wurf geräumt werden.
Wie viel zählt ein Spare?
Der Spare ist beim Bowling ein Wurfergebnis, bei dem mit dem zweiten von zwei Würfen eines Frames alle Pins umgeworfen werden, die im ersten Wurf stehen geblieben sind. Für einen Spare erhält der Spieler 10 Punkte, zuzüglich der Punkte aus dem nächsten Wurf.
Wie viel zählt ein Strike?
Der Strike ist beim Bowling ein Wurfergebnis, bei dem mit dem ersten von zwei Würfen eines Frames alle zehn Pins umgeworfen werden. Für einen Strike gibt es 10 Punkte, zuzüglich der Punkte aus den beiden nächsten Würfen. Der zweite Wurf des Frames muss dann nicht mehr ausgeführt werden.
Was darf der Arbeitgeber mit dem Streik verrechnen?
Nach dem Ende des Streiks müssen alle Arbeitnehmer auf dem gleichen Arbeitsplatz wie vorher weiter beschäftigt werden. Der Arbeitgeber darf die gestreikte Arbeitszeit nicht mit Stunden von einem Arbeitszeitkonto verrechnen. Der Arbeitgeber darf auch keinen Urlaub mit dem Streik verrechnen.
Wann kann ein Streik beschlossen werden?
Eine Urabstimmung und somit auch ein Streik kann erst nach Ablauf der Friedenspflicht und gescheiterten Tarifverhandlungen beschlossen und durchgeführt werden. Die Friedenspflicht besagt, dass die Gewerkschaft während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages nicht dazu berechtigt ist, in den Streik zu treten.
Warum kommt es beim Streik zu einer Unterbrechung der Beschäftigung?
Lohnbuchhalterisch kommt es beim Streik zu einer Unterbrechung der Beschäftigung. Die streikenden Arbeitnehmer arbeiten nicht und bekommen dafür in der Regel auch keinen Lohn. Die Gewerkschaften zahlen ihren Mitgliedern für die Dauer eines Streiks einen Teil des Lohns als Streikgeld.
Wie kommt es mit dem Streik zu einer Lohnabrechnung?
Streik und Lohnabrechnung. Lohnbuchhalterisch kommt es beim Streik zu einer Unterbrechung der Beschäftigung. Die streikenden Arbeitnehmer arbeiten nicht und bekommen dafür in der Regel auch keinen Lohn. Die Gewerkschaften zahlen ihren Mitgliedern für die Dauer eines Streiks einen Teil des Lohns als Streikgeld.