Wie wird ein Versicherungsvertrag geschlossen?
Er kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen des potentiellen Versicherungsnehmers und des Versicherers zu Stande. Hinweis: Ein Versicherungsvertrag kann zwar grundsätzlich auch stillschweigend und formlos geschlossen werden, jedoch wird häufig in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Schriftform vorgesehen.
Wie schnell muss eine Kündigung bearbeitet werden?
Eine allgemeine Frist zur Bearbeitung einer Kündigung oder zur Bestätigung einer durch den Versicherungsnehmer erklärten Kündigung gibt es im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und auch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht.
Warum muss die Gesellschaft den Versicherungsantrag nicht annehmen?
Grundsätzlich gilt: die Gesellschaft muss den Versicherungsantrag nicht annehmen, sondern kann diesen auch ablehnen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die jeweilige Versicherungsgesellschaft das Risiko zu hoch einschätzt. Der Versicherungsantrag ist also eine Willenserklärung seitens des Versicherungsnehmers.
Was ist ein Versicherungsantrag?
Der Versicherungsantrag ist also eine Willenserklärung seitens des Versicherungsnehmers. Hier werden die Grundlagen zu dem beantragten Vertrag festgehalten, wie z.B. der Versicherungsbeginn, -dauer, -umfang sowie der Gegenstand der Versicherung. Desweiteren wird über den Antrag das zu versichernde Risiko geprüft,
Wie stellt der Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag bereit?
In der Regel stellt der Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag, der an bestimmte Formen gebunden ist. Die Versicherungsgesellschaften halten in der Regel Vordrucke für den Versicherungsantrag bereit, die vom Antragsteller auszufüllen sind.
Welche Pflichten hat der Versicherer vor Vertragsschluss?
Pflichten des Versicherers vor Vertragsschluss Nach der seit dem 01.01.2008 geltenden Gesetzeslage hat der Versicherer den potenziellen Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages ausführlich zu beraten und zu informieren. Bei der Beratung ist auf die Wünsche und Bedürfnisse des potenziellen Versicherungsnehmers abzustellen.