FAQ

Wie wird eine doppelte Staatsburgerschaft hingenommen?

Wie wird eine doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen?

Eine doppelte Staatsbürgerschaft wird bei Einbürgerung durch Anspruch nur hingenommen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: Nach dem Recht des anderen Staates besteht keine Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren.

Ist es möglich die Staatsangehörigkeit aufzugeben oder verlieren?

Nach dem Recht des anderen Staates besteht keine Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren. Ihr Land verweigert Ihnen die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit. Dies ist gegenwärtig der Fall in Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien.

Hat der Staat noch berechtigte Ansprüche an die Staatsangehörigkeit?

Hat der Staat hingegen noch berechtigte Ansprüche und verweigert deshalb die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit, können Sie nicht in Deutschland eingebürgert werden. Das gilt z.B., wenn ein vom Staat gewährtes Stipendium nicht zurückgezahlt wurde sowie im Grundsatz auch für die Wehrpflicht.

Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

Wie kann ich die Staatsbürgerschaft ablegen?

Alle Minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Volljährigen benötigen eine Zustimmung des deutschen Familiengerichts, um die Staatsbürgerschaft ablegen zu dürfen. Im Falle der Entlassung wird diese nur erteilt, wenn die ausländischen Behörden zusichern, dass Sie zukünftig eingebürgert werden – sie dürfen in der Folge nicht staatenlos sein.

Wie legen sie die deutsche Staatsbürgerschaft ab?

Durch zwei Verfahren legen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft ab – den Verzicht und die Entlassung. Was die beiden Prozesse voneinander unterscheidet, wie sie verlaufen und welche Folgen sie mit sich bringen, erfahren Sie bei uns.

Wann muss das Kind sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden?

Das bedeutet, das Kind muss sich nach dem mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bis dahin behaltene doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dieser Entscheidung verloren. Hat das Kind sich bis zum 23.

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