Wie wird eine Straftat bestraft?
Das Gesetz sieht vor, dass eine Straftat entweder durch die Verhängung einer Geldstrafe oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe bestraft wird. Während bei der Freiheitsstrafe der Verlust der Freiheit, also ein Gefängnisaufenthalt, droht, schmälert die Geldstrafe als „milderes Mittel“ den Geldbeutel.
Wie können sie einen Strafverteidiger betrauen?
Zur Sicherheit können Sie einen Strafverteidiger damit betrauen, mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt zu treten und eine Klärung über die Zahlungsmodalitäten herbeizuführen. Denn wenn Ihnen beispielsweise im Urteil oder Strafbefehl eine Ratenzahlung gewährt wurde, sind die Raten in der Regel ab dem nächsten Monat zu bezahlen.
Ist der Einspruch gegen einen Strafbefehl gebunden?
Sowohl der Einspruch gegen einen Strafbefehl als auch die Rechtsmittel gegen ein gerichtliches Urteil sind jedoch an Fristen gebunden. Kontaktieren Sie aus diesen Gründen so schnell es geht einen Strafverteidiger, damit Sie keinesfalls diese Fristen verpassen.
Wie prüft das Gericht die Verhängung einer Geldstrafe?
Ermöglicht das Gesetz für die jeweilige Straftat grundsätzlich die Verhängung einer Geldstrafe, prüft das Gericht in Ihrem konkreten Einzelfall, ob die Verhängung einer Geldstrafe ausreicht, um die Straftat zu sühnen.
Was ist mit einer Strafe zu rechnen?
Diebstahl: Mit einer Strafe ist laut § 242 Absatz 2 StGB auch beim Versuch einer Tatbegehung zu rechnen. Sieht ein Delikt einen Strafrahmen vor von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe oder höher, so handelt es sich um ein Verbrechen. Liegt der Strafrahmen indes unterhalb dessen, ist von einem Vergehen die Rede.
Wie kann die Strafe bezahlt werden?
Neben der Möglichkeit der gemeinnützigen Arbeit, kann die Strafe auch auf Raten bezahlt werden. Ansprechpartner für diese Umwandlungen sind die Rechtspflegerinnen oder -pfleger beim Gericht.
Was ist das Strafmaß beim Diebstahl?
Ein Blick in § 242 StGB verrät das Strafmaß, welches beim Diebstahl vorgesehen ist. In Absatz 1 der Norm selbst heißt es: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.