Wie wird Hausrat bei Scheidung berechnet?
Das Gesetz sieht als Teilungsmaßstab eine „gerechte und zweckmäßige“ Verteilung der Haushaltsgegenstände unter den Ehegatten vor. Der Hausrat sollte nach Möglichkeit so geteilt werden, dass jeder Gatte nach der Trennung so gut es geht mit den geteilten Gegenständen wirtschaften kann.
Wie wird der Hausstand bei Scheidung aufgeteilt?
Die Hausratsteilung bei Scheidung wird grundsätzlich den Partnern selbst überlassen. Im Idealfall kann die Verteilung der Haushaltsgegenstände nach der Trennung und Scheidung also friedlich verlaufen. In allen anderen Fällen müssen sich die Parteien auf ihre jeweiligen Ansprüche berufen, die ihnen das Gesetz gewährt.
Was wird bei einer Trennung geteilt?
Die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen wird geteilt. Hat also ein Ehegatte einen geringeren Zugewinn erzielt als der andere, so hat er Anspruch auf Zahlung in Höhe der Hälfte der Differenz. Hat ein Ehegatte bei der Scheidung noch mehr Schulden als bei der Heirat, ist der Zugewinn mit Null anzusetzen.
Welche Haushaltsgegenstände gelten für den gemeinsamen Haushalt?
Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gelten für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten, es sei denn, das Alleineigentum eines Ehegatten steht fest. Der Ehegatte, der sein Eigentum überträgt, kann eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen.
Ist die Verteilung der Haushaltsgegenstände möglich?
Grundsätzlich liegt die Verteilung der Haushaltsgegenstände in der Verständigung der Ehepartner. Ist eine solche nicht möglich, gewährt das Gesetz Ansprüche auf Herausgabe. Dabei ist nicht allein auf das Eigentum, sondern auch auf das Interesse des Ehepartners abzustellen, der den dringenderen Bedarf an der Nutzung hat.
Was verhindert das Scheidungsverfahren nach der Scheidung?
Dies verhindert im Scheidungsverfahren aufwendigen Streit über die endgültige Verteilung der Gegenstände (und des Eigentums daran!). Nach der Scheidung kann gem. § 985 BGB jeder Ehepartner die in seinem Alleineigentum stehenden Gegenstände, unabhängig ob Haushaltsgegenstand oder Gegenstand des persönlichen Bedarfs herausverlangen.
Welche Haushaltsgegenstände werden zwischen den Ehegatten gemeinsam verteilt?
Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden während des Getrenntlebens zwischen den Ehegatten nach der Billigkeit verteilt (§ 1361a II BGB).