Wie wird man zahnärztlicher Gutachter?
Zum Gutachter berufen werden können alle approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzte, die seit mindestens sieben Jahren praktisch als Zahnarzt tätig sind und eine ständige und umfassende Fortbildung durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen können.
Wann muss man zum Gutachter Zahnarzt?
Versorgungen mit einem Befund, in dem mehr als zwei Zähne pro Kieferhälfte oder Frontzahnbereich als fehlend oder ersetzt gekennzeichnet sind, und wenn eine Brückenversorgung geplant wird. Versorgungen mit mehr als zwei Einzelkronen pro Kieferhälfte oder Frontzahnbereich oder bei.
Was ist ein Prothetik Gutachter?
Aufgabe des besonderen Gutachters ist die Unterstützung des PEA/PBA bei der Klärung zahnmedizinischer Fragen durch Begutachtung (§ 4). Zahnersatzgutachter. (2) Die Bestellung kann aus wichtigem Grund durch die KZV Nordrhein widerrufen werden.
Wo bekomme ich ein zahnärztliches Gutachten?
Eine Übersicht der Adressen von Patientenberatungsstellen finden auf www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de. Versicherte haben dort kostenfrei die Möglichkeit, telefonisch oder persönlich Informationen einzuholen und sich fachkundig informieren zu lassen.
Was kann ich tun wenn mein Zahnarzt gepfuscht hat?
Hat Ihr Arzt gepfuscht, und die Füllung fällt raus oder die Krone splittert, können Sie reklamieren und ihn auffordern, die Sache zu reparieren. Denn ein Zahnarzt muss auf seine Arbeiten eine Garantie von zwei Jahren gewähren. Bei Murks von Ärzten haben Sie sogar die Möglichkeit, zu klagen.
Wer erstellt ein zahnärztliches Gutachten?
Der gesetzlich Versicherte hat die Möglichkeit durch Einschaltung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ein „internes“ Gutachten mit Blick auf einen möglichen Behandlungs- und Aufklärungsfehler einzuholen.
Wer zahlt obergutachten?
Die Kosten des Obergutachtens zur Behandlungsplanung trägt die Kranken- kasse, es sei denn der Einspruch des Vertragszahnarztes gegen die Stellung- nahme des Gutachters bleibt teilweise oder vollständig erfolglos. In diesem Fall hat der Vertragszahnarzt die Kosten des Obergutachtens vollständig oder anteilig zu tragen.