Wie wird rechtlich eine Ehe geschieden?
Das Gesetz unterstellt, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). Dann kann die Ehe geschieden werden, soweit beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des Partners zustimmt.
Kann man sich in einem anderen Land scheiden lassen?
Wenn beide Partner Deutsche sind, können sich auch im Ausland lebende Ehepaare in Deutschland scheiden lassen (vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg), falls sie sich nicht im Ausland scheiden lassen wollen.
Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?
Sachlich zuständig für ein Scheidungsverfahren ist das Familiengericht beim örtlich zuständigen Amtsgericht. Welches Amtsgericht und damit Familiengericht örtlich zuständig ist zur Durchführung des Scheidungsverfahrens, ist in § 122 FamFG geregelt.
Wann durfte man sich scheiden lassen?
Scheidung im heutigen Sinn wurde mit dem nationalsozialistischen Ehegesetz des Deutschen Reiches am 1. August 1938 eingeführt. Eine Auflösung der Ehe war damit grundsätzlich für alle Menschen unabhängig von der Konfession möglich.
Ist das zuständige Gericht für eine Scheidung zuständig?
Für die Ermittlung des zuständigen Gerichts für eine Scheidung ist sowohl die sachliche Zuständigkeit als auch die örtliche Zuständigkeit zu ermitteln. Die sachliche Zuständigkeit ist recht schnell klar, für Scheidungssachen ist das Familiengericht zuständig.
Ist der gerichtstand bei einer Scheidung wählbar?
Der Gerichtstand bei einer Scheidung ist daher nicht wählbar und kann auch nicht vereinbart werden. Durch Eingabe des Ortes (also z.B. der Wohnort an dem die gemeinsamen Kinder bei einem Elternteil leben) können Sie das örtlich zuständige Gericht auf der externen Seite Gerichtsdatenbank ermitteln und sehen, wo Ihre Scheidung einzureichen ist.
Ist eine einverständliche Scheidung einvernehmlich?
Auch bei einer einverständlichen Scheidung sind die gesetzlichen Vorgaben zwingend einzuhalten, wo die Scheidung einzureichen ist. Die Beteiligten können sich daher nicht im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung auf ein bestimmtes Scheidungsgericht einigen.
Was ist die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Scheidung?
Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts als Abteilung des Amtsgerichts für die Scheidung richtet sich nach § 122 FamFG. Dort heißt es: Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge: das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;