Wie wirkt sich ein Kind auf der Steuerkarte aus?
Eltern steht pro Kind ein Kinderfreibetrag zu (seit 2010 in Höhe von 7008 Euro pro Jahr), der auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wird. Seit 2010 zahlt der Staat pro Kind und Monat mindestens 184 Euro (steuerfrei), um den finanziellen Grundbedarf von Kindern unabhängig vom elterlichen Nettogehalt zu sichern.
Wann werden Kinder von der Lohnsteuerkarte genommen?
Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu, nämlich bis das Kind 18 ist, oder aber bis es 25 Jahre alt ist, wenn es so lange noch eine Ausbildung macht oder studiert.
Wird Kind automatisch auf Lohnsteuerkarte eingetragen?
In der Regel werden Kinder automatisch durch die jeweilige Stadt- oder Ortsverwaltung in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Es gibt allerdings auch andere Ausnahmen, wo Sie selbst tätig werden und das Finanzamt um die Eintragung des Kindes bitte müssen.
Wie wirken sich kinderfreibeträge auf die Lohnsteuer aus?
Auf den Lohnsteuerabzug haben in den ELStAM eingetragene Kinder grundsätzlich keine Auswirkung; lediglich für die Ermittlung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Stattdessen wird unterjährig das einkommensunabhängige Kindergeld gezahlt; i. zustehende) Kindergeld.
Wie wirkt sich ein Kind auf das Gehalt aus?
Wenn ein Arbeitnehmer Vater wird, erhöht sich das Gehalt natürlich nicht automatisch. Zumindest nicht die Zahlung, die der Chef leistet. Nach der Geburt des Kindes kann sich jedoch der Wechsel der Steuerklasse lohnen. Ab diesem Jahr bleiben pro Kind im Jahreseinkommen 7.248 Euro steuerfrei.
Wer sollte die Kinder auf der Steuerkarte haben?
Für jedes Kind erhalten die Eltern einen Kinderfreibetrag. Grundsätzlich steht jedem Elternteil „sein eigener, halber“ Freibetrag zu. Auf der Lohnsteuerkarte wird deshalb regelmäßig die Kinderfreibetragszahl 0,5 eingetragen.
Wie lange sind Kinder steuerlich zu berücksichtigen?
Ein Kind kann ab dem Monat der Geburt bis einschließlich des Monats, in dem es sein 18. Lebensjahr vollendet, berücksichtigt werden, ohne dass weitere Bedingungen erfüllt sein müssen (§ 32 Abs. 3 EStG). Die Berechnung des Lebensalters erfolgt nach den §§ 187 Abs.
Wer nimmt das Kind auf die Lohnsteuerkarte?
Wie wird der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen?
Der Kinderfreibetrag kann nicht im Voraus geltend gemacht werden. Er wird in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen und bei der Steuererklärung berücksichtigt. Den Kinderfreibetrag selbst eintragen kann man natürlich nicht, seit 2011 lässt man den Freibetrag im Finanzamt eintragen.
Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Für Eheleute mit Kind lohnt sich der Freibetrag erst etwa ab einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von ca. 60.000 Euro. Bei Ledigen mit Kind ab ca. 30.000 Euro.
Was muss ich beim kinderfreibetrag angeben?
Möchten Sie den Kinderfreibetrag bei Finanzamt eintragen lassen, so benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Lohnsteuerbescheinigung,
- Abstammungsurkunde,
- Personalausweis oder Reisepass,
- ggf. Vaterschaftsurkunde,
- ggf. Lebensbescheinigung der Kinder (falls diese in einem anderen Wohnort gemeldet sind).