Wie wurde nach der Gesetzesänderung die Zuwanderung geregelt?
Die nach der Gesetzesänderung neu hinzukommende Zuwanderung von Arbeitskräften wurde – wie zuvor – weitgehend durch Rechtsverordnungen geregelt, die nicht durch das Zuwanderungsgesetz, sondern in besonderen Verordnungsverfahren erlassen worden waren.
Warum kommt das Einwanderungsgesetz?
Dafür kommt das Einwanderungsgesetz! Und Asylbewerber, die seit langem in Deutschland und gut integriert sind, können bleiben – wenn sie einen festen Job haben. Ein Einwanderungsland sind wir schon lange. Seit 20 Jahren wird darüber diskutiert, gerungen und gestritten. Jetzt aber wird das endlich klar geregelt!
Warum wurde die Einwanderung nach Deutschland geregelt?
De facto hat es schon immer Einwanderung nach Deutschland gegeben (neben der Auswanderung). Sie wurde aber nicht geregelt, und zwar durchaus bewusst, weil dies von der politischen Führung so gewollt war. Tatsächlich erfolgende Einwanderung wurde daher mit Ad-hoc-Regelungen gesteuert und offiziell nicht als Einwanderung angesehen:
Wann trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft?
I S. 1950) und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu fanden in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2004 ( Kabinett Schröder I und II) statt. Die wichtigste Neuregelung ist das mit Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes neu eingeführte Aufenthaltsgesetz.
Was ist ein richtiger Schritt zum Einwanderungsgesetz?
Das Gesetz ist ein richtiger Schritt zu einem auch in Deutschland anerkannten Einwanderungsgesetz für qualifizierte Fachkräfte. Man muss aber auch realistisch sein. Mit den richtigerweise zu erfüllenden Voraussetzungen für ausländische Fachkräfte, wird es keine Massen an Bewerbern geben. Denn zum einen sprechen nur ca. 100 Mio.
Was ist die wichtigste Neuregelung im Aufenthaltsgesetz?
Die wichtigste Neuregelung ist das mit Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes neu eingeführte Aufenthaltsgesetz. Es ersetzt das Ausländergesetz von 1965 / 1990. Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht für Unionsbürger und für Angehörige diplomatischer und konsularischer Dienste . § 1 (Satz 1 bis 4) lautet
Wann wurde das Zuwanderungsgesetz verkündet?
Das Zuwanderungsgesetz wurde am 5. August 2004 verkündet ( BGBl. I S. 1950) und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu fanden in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2004 ( Kabinett Schröder I und II) statt.