Wie zählt man die Kündigungsfrist?
Bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen sind die Wochentage von Kündigungszugang und Fristende gleich. Geht die Kündigung also an einem Dienstag zu, endet auch die Frist an einem Dienstag. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat sind die jeweiligen Kalendertage gleich.
Wie lange Kündigungsfrist Arbeitgeber?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt in § 622 die Kündigungsfristen fest. Demnach gelten für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Kündigungsfristen von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats (§ 622 Abs. 1 BGB).
Wie lang ist die Kündigungsfrist wenn man selber kündigt?
Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten, wenn sie kündigen wollen? Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer “mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats” kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen.
Welche Regelungen gelten für Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeiten?
Durch Smartphones ist es für den Arbeitgeber ein Leichtes, den Arbeitnehmer auch in der Freizeit oder im Urlaub zu kontaktieren. Eine gesetzliche Regelung zur Erreichbarkeit des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeiten gibt es jedoch nicht. Welche Regeln gelten beim Thema Erreichbarkeit allgemein?
Welche Pflichten ergeben sich für den Arbeitgeber?
Darüber hinaus ergeben sich auch für den Arbeitgeber Pflichten gemäß des Lohnsteuerrechts. So hat der Arbeitgeber nach den §§ 38 ff. des Einkommenssteuergesetzes ( EStG) insbesondere für die ordnungsgemäße Zahlung der Lohnsteuer zu sorgen. Sonstige Pflichten des Arbeitgebers sind unter anderem die Verpflichtung zur…
Wer kann als Arbeitgeber bezeichnet werden?
Als Arbeitgeber kann nur bezeichnet werden, wer zu einem Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis erhält, welches mit der Verpflichtung zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Meldungen bei den entsprechend zuständigen Krankenkassen verbunden ist.
Wie kann der Arbeitgeber nach Feierabend oder Urlaub erreichbar sein?
Aus dem Gesetz lässt sich keine gesetzliche Grundlage entnehmen, durch welche der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichten kann, nach Feierabend oder im Urlaub erreichbar zu sein. Sollte der Arbeitgeber versuchen, dies durch eine Klausel im Arbeitsvertrag zu regeln, dann ist diese Klausel unwirksam.