Wie zahlt man eine Kaution zugleich?
In der Regel zahlt man die Kaution zugleich mit Zahlung der ersten Miete zu Beginn des ersten Monats des Mietverhältnisses. Es gibt kein Gesetz, wonach der Mieter verpflichtet ist eine Kaution zu zahlen.
Wann darf eine Kaution zurückgefordert werden?
Unter Umständen ja. Gemäß § 569 Abs. 2a BGB hat der Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht, wenn die nicht gezahlte Mietkaution mindestens zwei Monatskaltmieten beträgt. Wann darf einer Kaution durch den Mieter zurückgefordert werden?
Ist die Zahlung der Kaution in Geld möglich?
Statt der Zahlung der Kaution in Geld kann der Mieter dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit geben. Er spart sich somit die Zahlung des Geldes für die Mietkaution. Diese sogenannte Mietkautionsbürgschaft stellt die einzige bargeldlose Form der Mietsicherheit dar.
Was ist die am häufigsten vereinbarte Kaution?
Die am häufigsten vereinbarte Kaution ist die sog. Barkaution. Diese wird dadurch geleistet, dass der Mieter dem Vermieter entweder einen Geldbetrag in bar übergibt, oder eine bestimmte Summe auf ein vom Vermieter angelegtes Konto einzahlt. Der Höhe nach ist die Kaution durch den Gesetzgeber in § 551 Abs.1 BGB auf drei Monatskaltmieten beschränkt.
Kann man die Kaution nicht in 3 Raten aufbringen?
Wenn man die Kaution nicht in 3 Raten aufbringen kann, kann man dennoch mit dem Vermieter sprechen und ggf. eine andere Regelung treffen. Es gibt zwar kein Gesetz, welches die Zahlung einer Kaution vorsieht, so dass es letztendlich Vermieter und Mieter regeln müssen.
Wie kann ich nach der WohnungsAbnahme die Kaution berechnen?
Nach der Wohnungsabnahme mit dem Kautionsrechner die Kaution berechnen Als Vermieter bist Du zur Kautionsverwaltung verpflichtet. Das bedeutet, dass Du die vom Mieter gezahlte Kaution auf einem separaten Sparkonto anlegen und ihm die Kaution inklusive der Zinsen nach der Wohnungsrückgabe übergeben musst.
Kann der Vermieter die Kaution nebst der Zinsen einbehalten?
Der Vermieter kann die Kaution nebst der Zinsen einbehalten und mit seinen Mietforderungen verrechnen. Natürlich ist es sinnvoll hier einen Mietaufhebungsvertrag (anstelle der Kündigung des Mietvertrages) abzuschließen, um dem Vermieter die schnellstmögliche Weitervermietung der Wohnung zu ermöglichen.