FAQ

Wird BAfoeg auf Hartz 4 der Eltern angerechnet?

Wird BAfög auf Hartz 4 der Eltern angerechnet?

Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen. Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei.

Wann bekommt ein Kind Hartz 4?

Hartz-4-Kindersatz (2017) gestaffelt nach Alter: 0-5 Jahre: 237 Euro. 6-13 Jahre: 291 Euro. 14-18 Jahre: 311 Euro. Unter 25 Jahre bei den Eltern lebend: 327 Euro.

Kann man BAfög und Kindergeld gleichzeitig bekommen?

Doch auch hier gibt es eine gute Nachricht: Das Kindergeld ist laut Gesetz zweckgebunden und hat deshalb keinen Einfluss auf die BAföG Förderung. Es muss im Antrag beim Einkommen der Eltern nicht einmal angegeben werden! Auch das Kindergeld Deiner Geschwister hat somit keinen Einfluss auf Deinen BAföG Höchstsatz.

Wie oft kann ich den Unterhalt neu berechnen lassen?

Jede Unterhaltsberechnung ist immer nur eine Momentaufnahme. Sie ist nur gültig, solange sich die Einkommensverhältnisse nicht ändern. Früher oder später ändern sich aber die Einkommensverhältnisse, so dass dann neu zu prüfen ist, ob sich dadurch auch der Unterhalt ändert.

Wie hoch ist der Selbstbehalt ab 2021?

1.400 EUR

Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?

Die Höhe des Kindesunterhalts beträgt mindestens 530 Euro monatlich. Volljährige, die verheiratet sind, muss vorrangig der Ehegatte versorgen. Studenten, die nicht bei ihren Eltern leben, haben einen Anspruch auf 735 Euro Kindesunterhalt im Monat.

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen bei 1300 netto?

Der Mindestkindesunterhalt nach 1612a BGB für ein 11-jähriges Kind beträgt 272,-€, ab 12 sind es dann 334,-€.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt für ein Kind?

Die Höhe des Mindestunterhalts ist vom Alter des Kindes abhängig. Im Jahr 2021 liegt er für 0- bis 5-Jährige bei 393 Euro. Für 6- bis 11-Jährige sind mindestens 451 Euro zu zahlen und für 12- bis 17-jährige Kinder 528 Euro.

Wie berechnet sich der mindestunterhalt?

Der Mindestunterhalt beläuft sich für Kinder von 0-5 Jahren auf 335,00 €, für Kinder von 6-11 Jahren auf 384,00 € und für Kinder von 12-17 Jahren auf 450,00 €. Auf diese Beträge ist jeweils das Kindergeld anzurechnen, dazu gleich unten mehr.

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