Wird das Einkommen des neuen Partners bei Kindesunterhalt angerechnet?
Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Sein neuer Partner kann soviel verdienen wie er/sie will, der Verdienst wird nicht mitgerechnet.
Was kann alles vom Unterhalt abgezogen werden?
Unterhalt / Einkommensberechnung: Abzüge A -Z Können folgende Ausgaben vom Einkommen abgezogen werden?
- Abschreibungen. Grundsätzlich ja.
- Altersversorgung. Ja.
- Arbeitskleidung.
- Arbeitsmittel.
- Arbeitslosenversicherung.
- Berufsbedingte Aufwendungen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Beiträge zu Berufsverbänden.
Welche Kosten kann ich bei der Unterhaltsberechnung abziehen?
Abzugsfähig sind: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, vom Arbeitgeber nicht erstattete Fahrtkosten (0,22 Euro pro gefahrenem km, ab 20 km 0,18 Euro, ab 50 km 0,15 Euro), Gewerkschaftsbeiträge.
Wird der Kindergeldbonus auf den Unterhalt angerechnet?
Der Kinderbonus wird für jedes Kind, für das auch Kindergeld zusteht, in Höhe vonezahlt. Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss erhalten, bekommen ebenfalls 150 Euro Kinderbonus ausgezahlt. Der Kinderbonus wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Kann ein Kind zwei hauptwohnsitze haben?
Kein doppelter Wohnsitz der Fall sein, wenn beide Eltern nach einer Trennung umziehen und kein „alter Lebensmittelpunkt“ mehr existiert. Denn klar ist: Kinder können – ebenso wie Erwachsene – nur einen Hauptwohnsitz haben. Zwei Hauptwohnsitze sind melderechtlich schlichtweg nicht möglich.
Wer bekommt Unterhalt beim wechselmodell?
Vielmehr ist beim Wechselmodell jeder der beiden Elternteile barunterhaltspflichtig (BGH NZFam 2015,166). Bei einem Wechselmodell muss auch nicht etwa jeder Elternteil genau die Hälfte des Unterhalts zahlen. Die Höhe der Unterhaltspflicht jedes Elternteils hängt vielmehr von seinem Einkommen ab.
Was ist beim wechselmodell zu beachten?
Für die Frage der Anordnung des Wechselmodells ist die Erziehungseignung beider Elternteile, die Bindung des Kindes an beide Eltern, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität, aber auch die konkreten Rahmenbedingungen wie die örtliche Nähe der Elternwohnungen zueinander, die Schule, die Kita etc, sowie der …
Ist man alleinerziehend beim wechselmodell?
Lebt ein Kind zu mindestens 50 % der Zeit beim getrenntlebenden Elternteil, leben diese das so genannte „Wechselmodell“. Keiner der Elternteile ist in diesem Fall alleinerziehend. Elternteile, in deren Haushalt noch andere volljährige Personen leben, sind in der Regel Partnerschaften mit Kindern.