Wird das Kindergeld auf die Düsseldorfer Tabelle angerechnet?
Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht den Eltern zu – und zwar beiden Elternteilen je zur Hälfte. Deshalb darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen. Aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt sich also nicht der Zahlbetrag.
Wann bekommt man keine Alimente?
Es gibt keine Altersgrenze! Auch erwachsene Kinder können einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern haben. Wenn das Kind eigene Einkünfte hat, diese aber nicht für die Selbsterhaltung ausreichend sind, so verringert sich der Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern.
Bin ich für meine Freundin unterhaltspflichtig?
Eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht nicht. Grundsätzlich steht Ihrer Freundin aber gegen ihre Mutter ein Unterhaltsanspruch während der Ausbildung zu (§ 1610 BGB: Maß des Unterhalts ). Die Höhe des Unterhaltsanspruches bemißt sich aber auch an dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten.
Wie viel zahlt man Unterhalt wenn nicht verheiratet ist?
Der nichtehelichen Mutter stünden 1.000,00€ Unterhalt zu. Der Anspruch der nichtehelichen Mutter orientiert sich daran, was sie vor der Geburt des Kindes verdient hat. Ihr Unterhaltsbedarf ist die Differenz zwischen den Einkünften vor der Geburt und den geringeren Einkünften nach der Geburt.
Was steht mir zu bei Trennung nicht verheiratet mit Kind?
Bei unverheirateten Partnern bestehen keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche – mit einer Ausnahme: wenn es gemeinsamen Nachwuchs unter drei Jahren gibt. Der Elternteil, das das gemeinsame Kind betreut, hat bis zu dessen dritten Geburtstag Anspruch auf finanziellen Ausgleich, in Ausnahmefällen sogar länger.
Was steht mir zu bei Trennung nicht verheiratet?
“Bei unverheirateten Paaren behält jeder das Eigentum an den Dingen, die er mit in die Beziehung hineingebracht hat”, sagt Sandra Neumann. “Diese darf man nach der Trennung ohne weiteres mitnehmen.” Auch Dinge, die ein Partner alleine während der Beziehung angeschafft hat, seien grundsätzlich dessen Eigentum.
Welche Rechte hat man als Lebensgefährtin?
Die Lebensgefährtin erbt nichts, sofern es kein Testament gibt. Sie bekommt auch keine Witwenrente, und die Erben müssen nicht für ihren Unterhalt sorgen. Sie sind in der recht komfortablen Situation, dass Ihr verstorbener Partner Sie in seinem Testament bedacht hat.