Wird der neue Partner beim Kindesunterhalt mit angerechnet?
Zählt das Einkommen des neuen (Ehe-)Partners des Unterhaltspflichtigen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens mit? Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient.
Wann reduziert sich der Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalt kann gemindert werden, wenn das Kind seine eigene Unterhaltspflicht dem unterhaltsverpflichteten Elternteil gegenüber gröblich verletzt.
Kann der neue Ehepartner auf Familienunterhalt in Anspruch nehmen?
Das Kind kann jedoch verlangen, dass der Vater seine neue Ehefrau auf Familienunterhalt in Anspruch nimmt, damit dieser den Unterhalt für sein Kind zahlen kann. Das Einkommen des neuen Ehepartners ist in diesem Sinne ausreichend, wenn der sogenannte Familienbedarf gedeckt ist.
Wie reagieren Kinder auf einen neuen Partner?
Denn Kinder reagieren in der Regel ambivalent auf einen neuen Partner. Auf der einen Seite freuen sie sich, denn besonders für kleinere Kinder bedeutet ein neuer Partner mehr Sicherheit und Stabilität. Auf der anderen Seite zeigt aber ein neuer Partner auch an, dass die Trennung der Eltern nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Ist der eigene Unterhalt der neuen Ehefrau gesichert?
Dann ist der eigene Unterhalt des Vaters durch das Einkommen der neuen Ehefrau gesichert. Der eigentlich nicht zahlungsfähige Vater hat einen Anspruch gegen seine neue Ehefrau auf Familienunterhalt. Darum hat das Kind einen Anspruch auf Information über das Einkommen der neuen Frau.
Hat das Kind keinen Unterhaltsanspruch gegen die neue Ehefrau des Vaters?
Das Kind hat zwar keinen Unterhaltsanspruch gegen die neue Ehefrau des Vaters. Das Kind kann jedoch verlangen, dass der Vater seine neue Ehefrau auf Familienunterhalt in Anspruch nimmt, damit dieser den Unterhalt für sein Kind zahlen kann.