FAQ

Wird die eigene Betriebsrente auf die Witwenrente angerechnet?

Wird die eigene Betriebsrente auf die Witwenrente angerechnet?

Freibeträge für die Witwenrente Pro Kind mit Anspruch auf eine Waisenrente steigt der Freibetrag im Westen um 191,46 Euro, im Osten um 187,43 Euro. Nicht angerechnet werden auch bei Renten nach neuem Recht Erträge aus der Riester-Rente oder Bezüge aus einer Betriebsrente des Verstorbenen.

Welches Einkommen wird bei der Witwenrente angerechnet?

Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II.

Wird die ZVK Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Auf Hinterbliebenenrenten wird eigenes bzw. selbst erworbenes Einkommen teilweise angerechnet. Einkommen, das aus eigener Beitragsleistung stammt, so wie Ihre Betriebsrente (ZVK-Rente) in Höhe von € 200 wird dagegen bei der Einkommensanrechnung nicht berücksichtigt.

Warum darf die Witwenrente gekürzt werden wenn ich noch eine Betriebsrente bekomme?

Der Gesamtbetrag der gezahlten Rentenleistungen darf die Höhe der eigentlichen Betriebsrente nicht übersteigen. In diesem Fall wird eine anteilige Kürzung sowohl der Witwenrente als auch der Waisenrente vorgenommen. Diese Kürzung wird jedoch wieder aufgehoben, sobald eine der Renten entfällt.

Wie hoch darf das eigene Einkommen bei Witwenrente sein?

Der allgemeine monatliche Freibetrag für die Witwenrente beträgt gemäß §97 SGB VI das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts. Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt.

Wird die Betriebsrente gekürzt?

§ 4 der Pensionsordnung sieht vor, dass die Betriebsrente für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um einen Abschlag von 0,5 % zu kürzen ist, wenn der Beschäftigte aufgrund der flexiblen Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung vor dem 65. Lebensjahr ausscheidet.

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