FAQ

Wird die Elternzeit auf die Betriebszugehorigkeit angerechnet?

Wird die Elternzeit auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet?

Die Elternzeit zählt grundsätzlich mit zur Betriebszugehörigkeit. In der Regel werden Erziehungszeiten in vollem Umfang auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet – schließlich bestand das Arbeitsverhältnis während dieses Zeitraums ja auch normal fort. Das gilt zumindest für die Ermittlung der Abfindungshöhe.

Wer prüft Elternzeit?

Zuständig ist in Nordrhein-Westfalen die jeweilige Bezirksregierung.

Wird Elternzeit auf die Beschäftigungszeit angerechnet?

Elternzeit ist gleich Beschäftigungszeit im TVöD Nach TVöD ist Elternzeit Beschäftigungszeit und kann Auswirkungen auf das Stufenentgelt haben. Bis zu einer Dauer von fünf Jahren Elternzeit verlieren Beschäftigte im öffentlichen Dienst keine zurückgelegten Zeiten.

Wann wird Betriebszugehörigkeit angerechnet?

Welcher Zeitraum als „verhältnismäßig kurz“ angesehen wird, ist nicht eindeutig definiert. In der Regel gilt eine Unterbrechung von weniger als sechs Monaten als kurz genug, um die Anrechnung der früheren Betriebszugehörigkeit zu rechtfertigen.

Ist man während der Elternzeit noch angestellt?

Allgemein gilt, dass die Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis während der Dauer der Elternzeit ruhen. Der Arbeitnehmer muss keine Arbeitsleistung erbringen, der Arbeitgeber kein regelmäßiges Arbeitsentgelt zahlen (Ausnahme: Teilzeitarbeit in der Elternzeit).

Wann gilt Elternzeit als genehmigt?

Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes können Sie Elternzeit ohne Zustimmung Ihres Arbeitgebers nehmen. Auch dann, wenn Sie zunächst nur Elternzeit für die ersten zwei Jahre beantragt haben. Das dritte Jahr müssen Sie in diesem Fall nur wiederum 7 Wochen vor Beginn schriftlich anmelden.

Wie kann man von der Elternzeit Gebrauch machen?

Lebensjahr), es muss selbst erzogen werden und im gemeinsamen Haushalt leben. Großeltern können von der Elternzeit gebrauch machen, wenn das Enkelkind mindestens einen minderjährigen Elternteil hat oder sich ein Elternteil in der Ausbildung befindet. Die Eltern dürfen dabei nicht selbst in der Elternzeit sein.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses.

Wie kann die Elternzeit beantragt werden?

Die Bekanntgabe der gewünschten Elternzeit muss fristgerecht und schriftlich erfolgen. Schriftlich wird ebenfalls festgehalten, ob und wenn ja in welchen Umfang eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit geplant ist. Der Arbeitgeber darf die vom Arbeitnehmer eingereichte Elternzeit nicht ablehnen.

Wann besteht der Kündigungsschutz für die Elternzeit?

Für eine Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes besteht Kündigungsschutz auch ab der Anmeldung frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Nur in besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden.

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