FAQ

Wird die Handlungsvollmacht ins Handelsregister eingetragen?

Wird die Handlungsvollmacht ins Handelsregister eingetragen?

Handlungsvollmacht kann im Gegensatz zur Prokura auch von einem Prokuristen, einem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter oder einem anderen Handlungsbevollmächtigten erteilt werden. Eintragung in das Handelsregister findet nicht statt.

Wie kann eine Handlungsvollmacht erteilt werden?

Die Handlungsvollmacht erteilen können Inhaber eines Handelsgewerbes, dessen gesetzliche Vertreter wie der Vorstand oder der Geschäftsführer sowie Prokuristen. Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht vorgesehen. Der Handlungsbevollmächtigte zeichnet nach § 57 HGB mit i.V. oder i.A.

Wo wird eine Handlungsvollmacht eingetragen?

Die Handlungsvollmacht muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Der Handlungsbevollmächtigte hat mit einem die Vertretung kennzeichnenden Zusatz zu unterzeichnen (meist: „i.V“).

Welche Vollmacht muss ins Handelsregister eingetragen werden?

Prokura
Die Erteilung und das Erlöschen der Prokura sind zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Handelsregistereintragung hat zwar nur deklaratorische Wirkung – die Prokura wird also nicht erst mit ihrer Eintragung, sondern schon mit ihrer Erteilung wirksam.

Wo liegt der Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht?

Wem eine Prokura erteilt wurde, der ist dazu berechtigt, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen auszuführen, die für irgendein Handelsgewerbe anfallen können. Während dessen kann ein Handlungsbevollmächtigter lediglich einzelne oder bestimmte Geschäfte und Rechtshandlungen ausführen.

Was darf ich mit einer Handlungsvollmacht?

Nur mit einer Handlungsvollmacht dürfen etwa Vertreter eines Handelsgewerbes im laufenden Betrieb Geschäfte mit Dritten abschließen, Einkäufer Waren bestellen, Personalleiter als Handlungsbevollmächtigte Anstellungsverträge unterschreiben und Büroleiter Geschäfte mit der Bank abwickeln.

Wer kann die Prokura erteilen?

1 HGB kann die Prokura ausschließlich vom Inhaber eines Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilt werden.

Welche Beschränkungen der Prokura sind im Innen und Außenverhältnis zulässig?

Von der Beschränkung der Prokura im Außenverhältnis sind Beschränkungen im Innenverhältnis zu unterscheiden. Eine Beschränkung der Prokura im Innenverhältnis (zwischen Inhaber und Prokuristen) ist möglich, jedoch hat die Vereinbarung keine Wirkung auf den Rechtsverkehr nach außen.

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