Wird die Lebensversicherung bei Scheidung geteilt?
Im Zuge der Scheidung kommt es auch zum Versorgungsausgleich, also zur Aufteilung der sogenannten Rentenanwartschaften und Alterbezüge. Lebensversicherungen sind hier jedoch in der Regel ausgeschlossen, da sie als geschütztes Kapital gelten können.
Was passiert mit der Lebensversicherung bei Trennung?
Gibt es keine Gütertrennung per Ehevertrag zwischen den Partnern, gilt für die Dauer der Ehe die Zugewinngemeinschaft. Diese schließt Lebensversicherungen auf Kapitalbasis mit ein. Der während der Ehe aufgebaute Kapitalstock muss also im Zuge des Zugewinnausgleichs aufgeteilt werden.
Ist eine Lebensversicherung Zugewinn?
Soll aus der Lebensversicherung einmal ein Kapitalbetrag zur Auszahlung kommen, ist die Lebensversicherung beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Eine Lebensversicherung auf Rentenbasis unterliegt den Versorgungsausgleich und findet somit beim Zugewinnausgleich keine Berücksichtigung.
Was wenn ich den zugewinnausgleich nicht zahlen kann?
Fällig wird die Forderung mit dem Ende des Güterstandes, also mit der Rechtskraft der Scheidung. Wird der Zugewinnausgleich erst nach der Scheidung verlangt, sind Zinsen sogar erst ab der Inverzugsetzung zu zahlen. Wenn der ausgleichspflichtige Ehepartner nicht zahlen kann. In diesem Fall kann er Stundung verlangen.
Was fällt nicht unter zugewinnausgleich?
Schenkungen an einen Ehepartner fallen grundsätzlich nicht in den Zugewinn. Der Ehemann hat das Recht auf einen Zugewinnausgleich in Höhe der hälftigen Wertsteigerung. War die Schenkung dagegen für beide Eheleute gedacht, muss sie aber unter Umständen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden.
Was zählt alles zum Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich setzt voraus, dass man die beiden Gesamtvermögen der Ehegatten miteinander vergleicht. Bei jeder Person ist dabei der Vermögenszuwachs während der Ehe zu bestimmen. Dazu berechnet man die Differenz zwischen seinem End- und seinem Anfangsvermögen.
Welche Ansprüche habe ich bei einer Scheidung?
Im Zuge einer Scheidung entstehen regelmäßig mindestens Ansprüche auf Unterhalt, Versorgungsausgleich und ggf. Zugewinnausgleich. Auch gemeinsames Vermögen bedarf der Auseinandersetzung der Scheidungswilligen. Welche Ansprüche genau entstehen, richtet sich stets nach dem jeweiligen Einzelfall.