Wird die private Rente bei der Berechnung der Witwenrente angerechnet?
Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Sie haben neben der Hinterbliebenenrente noch weitere Einkünfte wie zum Beispiel eine private Rente? Diese Einkünfte werden Ihnen oberhalb eines Freibetrags bis zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Wie hoch ist die Witwenrente mindestens?
Ihre Witwenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners. In den ersten drei Monaten stehen Ihnen 100 Prozent dieser Summe zu. Später erhalten Sie bei kleiner Witwenrente 25 Prozent, bei großer Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) des Rentenanspruchs.
Wann bekomme ich die kleine Witwenrente?
„Eine kleine Witwenrente erhält, wer noch keine 47 Jahre alt ist, nicht selbst erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung.
Wird die Riester Rente von der Witwenrente angerechnet?
Anrechnung der Riester Hinterbliebenenrente auf die Witwenrente? Die Rentenzahlung aus der Riester-Rente wird nicht als Einkommen auf die gesetzliche Witwenrente angerechnet.
Wann bekommen sie die Regel-Alters-Rente?
Die Regel-Alters-Rente bekommen Sie, wenn Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sind (Regel-Alters-Grenze) und wenn Sie mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind.
Wann sollte die Rente beantragt werden?
Wann und wo die Rente beantragt werden sollte. Am besten reichen Sie den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem Zeitpunkt ein, an dem Sie in Rente gehen möchten. Dies gilt aber nur, wenn beim Versicherungsverlauf bereits alles geklärt worden ist. Sollte mit Problemen zu rechnen sein, stellen Sie den Antrag am besten etwa ein halbes Jahr vor dem…
Was gilt wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat?
Was gilt, wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat? Auch wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Im Sterbevierteljahr erhalten sie dann eine Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Wie wird die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt?
Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern gestorben sind. Die Halb- oder Vollwaisenrente wird wie bei der Witwen- oder Witwerrente gezahlt, wenn der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.