Wird eine Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet?

Wird eine Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet?

Eine Abfindung, die Du bei Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses bekommst, wird nicht auf Dein Arbeitslosengeld I angerechnet. Schließt Du einen Aufhebungsvertrag und scheidest mit Abfindung früher aus, ohne den Ablauf der Kündigungsfrist zu beachten, dann ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst.

In welcher Höhe wird eine Abfindung auf Arbeitslosengeld angerechnet?

Es werden im Ergebnis mindestens 25 Prozent und höchstens 60 Prozent der Abfindung berücksichtigt (§ 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB III). Je älter der Arbeitnehmer ist und je länger er bei seinem Arbeitgeber tätig war, desto geringer ist der Teil der Abfindung, der berücksichtigt wird und desto kürzer ruht der Anspruch.

Wie hoch ist die Abfindung auf das Arbeitslosengeld?

Die Anrechnung entfällt, sobald auch nur eine der Grenzen erreicht wird. Wertmäßig darf nicht mehr als sechzig Prozent einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden; je nach Alter des Arbeitnehmers und der Beschäftigungsdauer reduziert sich dieser Wert auf bis zu fünfundzwanzig Prozent.

Hat eine gezahlte Abfindung negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld?

Eine gezahlte Abfindung hat nur dann negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten wird.

Wie wird der Anspruch auf eine Abfindung geregelt?

In manchen Branchen wird der Anspruch auf eine Abfindung im Tarifvertrag geregelt. Wenn es für Ihr Arbeitsverhältnis einen gültigen Tarifvertrag gibt, sollten Sie diesen kontrollieren und sich informieren. Möglicherweise ergibt sich daraus für Sie ein Abfindungsanspruch.

Was ist eine Abfindung aus der Sicht des Arbeitgebers die bessere Alternative?

Ebenso stellt das Angebot einer Abfindung aus der Sicht des Arbeitgebers oft die bessere Alternative gegenüber einer mit einem Prozessrisiko behafteten Kündigung dar. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung ersparen freiwillig zum Ausscheiden gegen Abfinden bereite Mitarbeiter die Notwendigkeit einer Sozialauswahl.

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