Wird eine karenzentschädigung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung. Wird im Rahmen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbot eine Entschädigung für die Karenzzeit vereinbart, so ist das Arbeitslosengeld nicht auf diese Entschädigung anzurechnen.
Wann Wettbewerbsverbot?
Grundsätzlich endet das Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es kann aber schriftlich vereinbart werden, dass der ehemalige Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Konkurrenz machen darf („nachvertragliches Wettbewerbsverbot“).
Wie gilt das Wettbewerbsverbot für alle Arbeitnehmer?
Das Wettbewerbsverbot gilt entsprechend den §§ 60 ff. HGB für alle Arbeitnehmer und muss nicht gesondert im Arbeitsvertrag ausgewiesen werden. Bei einem Verstoß des Arbeitnehmers liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung vor, der auch Schadensersatzforderungen begründen kann.
Was ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot?
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällt in der Regel auch das Wettbewerbsverbot weg. Allerdings findet sich in einigen Fällen im Arbeitsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, englisch auch non-compete clause (NCC) genannt. Es tritt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer in Kraft.
Ist das Wettbewerbsverbot ungültig?
Dafür kann eine separate Vereinbarung oder eine Urkunde ausgehändigt werden, es reicht aber auch eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, ist das Wettbewerbsverbot ungültig. Das Wettbewerbsverbot darf maximal zwei Jahre lang dauern. Kündigt der Arbeitgeber Sie, ist das Wettbewerbsverbot für Sie ungültig.
Kann der Arbeitgeber gegen das Wettbewerbsverbot Klagen?
Verstoßen Sie gegen das Wettbewerbsverbot, sind Sie dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig, das gilt sowohl für das gesetzlich als auch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Zum einen kann der Arbeitgeber auf Unterlassung von Wettbewerb klagen.