Wird gesetzliche Rente auf Betriebsrente angerechnet?

Wird gesetzliche Rente auf Betriebsrente angerechnet?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Anrechnung gesetzlicher Renten auf die betriebliche Altersversorgung begrenzt. Nach zwei am Dienstag verkündeten Urteilen darf eine gesetzliche Rente oder Witwenrente auf die eigene Betriebsrente höchstens zu 80 Prozent angerechnet werden (Az.: 3 AZR 97/08 und 80/08).

Wie wirkt sich die Betriebsrente auf die Altersrente aus?

Wenn Sie einen Anspruch auf gesetzliche Altersrente als Teilrente haben, wird dadurch kein Versicherungsfall für die Betriebsrente ausgelöst. Wer eine gesetzliche Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhält und eine Beschäftigung aufnimmt, bekommt unter Umständen keine Rente oder nur eine Teilrente.

Wird Betriebsrente auf vorgezogene Altersrente angerechnet?

Die Betriebsrente wird grundsätzlich nicht an die Altersrente angerechnet, da diese kein anrechenbares Einkommen nach § 34 SGB VI darstellt.

Wie wird Rente und Betriebsrente versteuert?

Wird die Betriebsrente im Alter ausgezahlt, so muss diese als Einkommen versteuert werden. Dies nennt man auch nachgelagerte Besteuerung – während der Einzahlungsphase sind die für das Alter gesparten Beiträge steuerfrei, aber sobald sie ausgezahlt werden, entsteht eine Versteuerungspflicht.

Was wird mir von der Betriebsrente abgezogen?

Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Hälfte der Krankenkassenbeiträge die Rentenversicherung, so dass nur 7,3 Prozent der Beiträge vom Rentner selbst getragen werden. Auf eine Riester-Rente zahlen pflichtversicherte Rentner gar keine Krankenkassenbeiträge. Bei der Betriebsrente werden jedoch 14,6 Prozent abgezogen.

Ist ein Gesellschafter Geschäftsführer Umlagepflichtig?

Nach dem Besprechungsergebnis vom 07.11.2017 besteht, wie bisher für Fremdgeschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer, keine Umlage-1-Pflicht. Sie sind keine Arbeitnehmer. Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer zu bezahlen, weil diese der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Wird VBL auf Altersrente angerechnet?

Ja. Für den Eintritt des Versicherungsfalls bei der VBL ist grundsätzlich der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente maßgeblich.

Was wird auf gesetzliche Rente angerechnet?

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung sind generell – wie bei vorgezogenen Altersrenten – Jahreseinkünfte in Höhe von maximal 6.300 Euro anrechnungsfrei. Bruttoeinkommen, das darüber hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

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