Wird Homeoffice Verordnung verlängert?
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert.
Wann tritt die neue Corona Arbeitsschutzverordnung in Kraft?
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Die Corona-ArbSchV mit ihren grundlegenden Arbeitsschutzregeln wird bis einschließlich 19. März 2022 verlängert.
Wann kommt die Homeoffice Verordnung?
Der abgabenrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets ist bereits im Februar 2021 im Nationalrat beschlossen worden und wird rückwirkend mit 1.1.2021 in Kraft treten, der arbeits- und unfallversicherungsrechtliche Teil mit 1.4.2021.
Wann Ende Homeoffice?
Homeoffice-Pflicht endet während der Corona-Pandemie Im Juni 2021 gehen die Corona-Zahlen deutschlandweit stark runter, mancherorts ist er 7-Tage-Inzidenzwert bei 0. Geimpft ist etwa die Hälfte der Bevölkerung. Und so wird zum 1. Juli die Homeoffice-Pflicht aufgehoben.
Was regelt die TA Luft?
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)“ der deutschen Bundesregierung. Die TA Luft richtet sich an die Genehmigungsbehörden für genehmigungspflichtige industrielle und gewerbliche Anlagen und ist für diese bindend.
Wie lange geht Homeoffice noch?
Wichtiger Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis 30. Juni 2021 verlängert.
Wie lange noch Homeoffice?
Seit dem 01.07.2021 gilt diese Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten in Bürotätigkeiten Homeoffice anzubieten, nicht mehr. Was ist, wenn der Arbeitgeber trotz der nach wie vor bestehenden epidemischen Lange von nationaler Tragweite verlangt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder in Präsenz arbeiten sollen?
Was sind die Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen?
Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen. Generell müssen von Gewerbetreibenden nach §238 und §257 HGB HGB kaufmännische Dokumente über gewisse Zeiträume aufbewahrt werden. Nach §257 Abs. 1 HGB differenziert man zwischen der Sechs- und Zehn-Jahres-Frist. Daneben ist die Aufbewahrungspflicht im Bereich des Steuerrechts in der Abgabenordnung…
Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?
Beginn der Aufbewahrungsfrist ist jeweils das Ende des Kalenderjahres, in welchem Änderungen oder Neuanlagen der Unterlagen erfolgten. Die Aufbewahrungsfristen können sich verlängern, sofern die Dokumente z.B. für die Steuer notwendig sind und deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§147 Abs. 3 AO).
Was sind die steuerlich aufbewahrungspflichtigen Unterlagen?
Die steuerlich aufbewahrungspflichtigen Unterlagen jedes Steuerpflichtigen sind in § 147 AO aufgelistet. Grundsätzlich sind sämtliche Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren, soweit diese für die Besteuerung von Bedeutung sind. Im Einzelnen nennt § 147 Abs. 1 AO folgende Unterlagen:
Warum muss die Aufbewahrung im Original gesichert werden?
Dies bedeutet, dass für steuerlich relevante, originär digitale Unterlagen die bildliche Wiedergabe aus Papier, Mikrofilm oder als Image in einem optischen Archiv oder die inhaltliche Wiedergabe auf einem beliebigen Datenträger für sich alleine nicht mehr ausreicht . Die Aufbewahrung im Original muss gesichert und geordnet erfolgen.