Wird mit Nichtwissen bestritten?
Das sog. „Bestreiten mit Nichtwissen“ (richtigerweise: Erklärung mit Nichtwissen) wird in der deutschen Zivilprozessordnung in § 138 Abs. 4 ZPO behandelt. Es ist immer dann möglich, wenn der Bestreitende keine eigene Wahrnehmung über die Tatsache hat, die er bestreitet.
Was darf man mit Nichtwissen Bestreiten?
Gemäß § 138 Abs. 4 ZPO dürfe eine Behauptung der Gegenseite dann mit Nichtwissen bestritten werden, wenn die bestrittene Tatsache weder eine eigene Handlung der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen ist.
Was machen Betrügerinnen und betrügere?
Betrügerinnen und Betrüger legen immer wieder grosse Kreativität an den Tag und es werden ständig neue Betrugsmaschen und Tricks erfunden. Es ist deshalb wichtig, typisches Täterverhalten, häufige Opfermerkmale und typische Betrugssituationen zu erkennen, um sich oder andere zu schützen:
Was ist ein typisches Verhalten von Betrügern und betrügen?
Typisches Verhalten von Betrügerinnen und Betrügern: Sie versuchen ihre Opfer zu verunsichern, zu überzeugen und häufig zu isolieren und/oder zu hetzen, um sie zu täuschen. Typische Opfermerkmale: Betrügerinnen und Betrüger nutzen gezielt menschliche Schwächen aus, und Schwächen hat bekanntlich jeder einmal!
Ist es bereits Opfer eines Betrugs geworden?
Falls Sie bereits Opfer eines Betrugs wurden: 1 Erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons. 2 Informieren Sie sofort Ihre Hausbank. 3 Gehen Sie nicht auf Angebote ein von möglichen Privatdetektiven, Rechtsanwälten oder sonstiger Personen, welche Sie über Telefon oder Mail kontaktieren. Weitere Artikel…
Wie können sie die Mails des Betrügers blockieren?
Sie können in Ihrem E-Mail – Account bestimmte Absender blockieren. So können die Mails des Betrügers gar nicht mehr zugestellt werden oder verschwinden sofort im Spam-Ordner. Bei wiederholten Belästigungen sollten Sie unbedingt der Sache nachgehen und das Delikt melden. Finden Sie heraus wie der Betrüger an Ihre Kontaktdaten gekommen ist.