Wird Stipendium auf Elterngeld angerechnet?
Während des Bezugs von Elterngeld wird ein Stipendium nicht auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet: Stipendiaten können zusätzlich zum Elterngeld ihr Stipendium in voller Höhe bekommen.
Wie viel Elterngeld bekommt man in der Ausbildung?
In der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer nun 65-67% Ihres durchschnittlichen Nettolohns der letzten 12 Monate vor der Geburt. Als Azubi steht Ihnen ebenso Ihnen auch mindestens 300€ zu. Der Sockelbetrag ist anrechnungsfrei.
Wird BAfög als Einkommen beim Elterngeld angerechnet?
Das BAföG zählt für Dich nicht als Einkommen. Du erhältst also Dein Elterngeld unabhängig vom BAföG. Andersherum wird allerdings das Elterngeld bei der Berechnung des BAföG als Einkommen angesehen. Falls Du keinen Job hast und somit kein Erwerbseinkommen erzielst, erhältst Du den Grundbetrag.
Kann man in der Ausbildung Elternzeit nehmen?
Auch in der beruflichen Ausbildung können Sie Elternzeit nehmen, wenn Ihr Ausbildungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht – also zum Beispiel, wenn Sie eine Umschulung oder eine berufliche Fortbildung machen. Während der Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Kann man in der Ausbildung wegen Schwangerschaft gekündigt werden?
Einer schwangeren Auszubildenden darf ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt des Kindes nicht gekündigt werden. Weiß die Auszubildende noch nichts von ihrer Schwangerschaft, gilt die Frist ab dem Tag, an dem der Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat.
Wer bezahlt Elterngeld und wieviel?
Gehalt vom Arbeitgeber gibt es in der Elternzeit nicht. Dafür zahlt der Staat dem Elternteil in Elternzeit zwölf Monate lang einen Teil weiter. Das Elterngeld wird aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate berechnet und beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro.
Hat der Arbeitgeber Kosten in der Elternzeit?
Der bis zum Nettolohn bezuschussbare Höchstbetrag liegt bei 210 Euro im Monat. Während der eigentlichen Elternzeit zahlt der Arbeitgeber nichts, da das Arbeitsverhältnis formal ruht. Das Elterngeld müssen Arbeitnehmer selber beantragen, es wird vom Bundesland gezahlt.