Wird Vermögen auf elternunterhalt angerechnet?
Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Das eigene Vermögen wie Wohneigentum spielt dabei keine Rolle und wird für den Elternunterhalt nicht herangezogen.
Wie prüft Sozialamt Vermögen der Kinder?
Zuerst prüft die Behörde nach Sozialrecht, ob das Kind die 100 000-Euro-Grenze überschreitet. Verdient es aber mehr als die 100 000 Euro pro Jahr, beginnt das Sozialamt mit einer zweiten Prüfung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dabei wird errechnet, wie viel Unterhalt das Kind leisten kann.
Wie kann ich den Umgang zum Elternteil bestimmen?
Ab einem Alter von zwölf Jahren kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen. In den Jahren davor kann das Kind nicht selbst entscheiden, ob es den Umgang zum Elternteil pflegen möchte oder nicht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es vor Manipulation geschützt werden soll.
Kann ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil haben?
Möchte ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil, ist dies kein Grund für einen Entzug des Umgangsrecht. Der Anspruch auf Umgang des Elternteils bleibt dennoch bestehen, selbst wenn das Kind nicht möchte. In diesem Fall empfiehlt es sich als Bezugsperson positiv auf das Kind einzuwirken und den Kontakt mit dem Elternteil zu fördern.
Wie schafft das Elterngeld einen Ausgleich?
Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.
Wie wird das ElterngeldPlus berechnet?
Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten. Diese Grenze nennt man „Deckelungsbetrag“.