Wo arbeiten Bundesrichter?
Im Jahr 2012 übten 73 Prozent der Richter am Bundesgerichtshof Nebentätigkeiten aus, am Bundesverwaltungsgericht 85 Prozent, am Bundesfinanzhof 97 Prozent und am Bundesarbeitsgericht sowie am Bundessozialgericht jeweils 100 Prozent.
Wie werden Bundesrichter ernannt?
Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshof werden vom Richterwahlausschuss gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit.
Wer wählt die obersten Bundesrichter?
Welche Richter fallen unter die Bezeichnung Bundesrichter?
Nach der Begriffslogik (Abgrenzung zu Richtern im Landesdienst) fallen auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unter die Bezeichnung Bundesrichter, dies ist jedoch sprachlich wenig gebräuchlich und als rechtliche Begriffsdefinition umstritten.
Was bezeichnet man als Bundesrichter in Deutschland?
Als Bundesrichter bezeichnet man in Deutschland, wie auch in einigen anderen föderal organisierten Staaten, die Richter im Bundesdienst, in Unterscheidung zu den Richtern im Dienst der Länder.
Wie ist die Rechtsstellung der Bundesrichter geregelt?
Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist im Grundgesetz sowie im Deutschen Richtergesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, wie bei allen Richtern, die durch Art. 97 Abs. 1 GG garantierte Richterliche Unabhängigkeit und die Ernennung auf Lebenszeit (gemäß Art. 97 Abs. 2 S. 2 GG bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters).
Was erhalten die Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes?
Die Richter an den Obersten Gerichtshöfen des Bundes befinden sich in der Besoldungsgruppe R 6 und erhalten gegenwärtig (Stand 2017) ca. 9.589,49 € pro Monat, die Vorsitzenden (R 8) erhalten ca. 10.600,09 € und die Präsidenten (R 10) ca. 13.801,08 €. Die Richter des BVerfG erhalten Bezüge, welche der Besoldungsgruppe R 10 entsprechen.