Wo beantrage ich eine Grundstücksteilung?
Eine Grundstücksteilung kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
- Ihr erster Weg sollte Sie deshalb zum zuständigen Bauamt führen. Dort erfahren Sie, welche Vorschriften für das Verfahren vor Ort gelten.
- Das neue Grundstück muss schließlich auch ins Grundbuch eingetragen werden.
Wie macht man eine Grundstücksteilung?
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, muss ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt für Bodenmanagement beauftragt werden. Mit diesen Vermessungsstellen wird der gewünschte Grenzverlauf abgeklärt und diese erstellen daraufhin einen Teilungsentwurf.
Was kostet eine Grundstücksteilung beim Notar?
Als groben Richtwert kann man aber von minimalen Kosten von 3000 – 5000 Euro ausgehen, die für die Vermessung und Teilung von einem Grundstück anfallen.
Wer genehmigt Grundstücksteilung?
Für die Teilung eines bebauten Grundstückes brauchen Sie die Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Verhältnisse, die durch die Teilung geschaffen werden, müssen den Vorschriften der Bauordnung NRW oder den aufgrund der Bauordnung NRW erlassenen Vorschriften entsprechen.
Wer darf ein Grundstück teilen?
Einen Teilungsantrag kann grundsätzlich jeder Bürger stellen. Einzige Voraussetzung in Nordrhein-Westfalen ist die Übernahme der Kosten. Das Verfahren kann dort sogar ohne Wissen des Grundstückseigentümers ablaufen. Mit der Genehmigung allein kann allerdings niemand etwas anfangen.
Was passiert bei einer grundstücksteilung?
Durch eine Zerlegungsvermessung wird ein Flurstück in zwei oder mehrere Flurstücke zerlegt, um die grundbuchliche Teilung des Grundstückes notariell veranlassen zu können.
Was kostet eine Vermessung eines Grundstücks?
Die Preise für einen amtlichen Lageplan liegen zwischen 1300 und 1800 €. Der Preis für eine Grenzmarkierung hängt von der Anzahl der Grenzsteine ab. Die Dienstleistungs-Basis liegt zwischen 170 und 230 €, zuzüglich 80 € pro Grenzstein.
Wer vermisst das Grundstück?
Ein alter Stein, ein Weg oder ähnliches muss nicht zwangsläufig die rechtliche Grundstücksgrenze markieren. Die exakte Grenzvermessung und die Festlegung der Grundstücks-Grenze ist Aufgabe des staatlich befugten und beeideten Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen.