Wo beantrage ich Unterhalt vom Vater?

Wo beantrage ich Unterhalt vom Vater?

Zuständige Stelle

  • das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält.
  • bei einem laufendem Scheidungsverfahren: das Amtsgericht (Familiengericht), das mit dem Verfahren befasst ist.

Wo melden wegen Unterhalt?

Den Kindesunterhalt beantragt man beim zuständigen Familiengericht. Hierzu muss man einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt stellen. Optimal ist es, wenn man hierzu einen Anwalt hinzuzieht, um den Antrag richtig und vollständig auszufüllen.

Wer entscheidet über die Höhe des Unterhalts?

Die Düsseldorfer Tabelle legt in zehn Einkommens- und vier Altersstufen die Höhe des Kindesunterhalts fest. Diese Sätze gelten bundesweit, definiert werden sie von den Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Sie aktualisieren die Düsseldorfer Tabelle alle zwei Jahre.

Kann man sich beim Unterhalt selbst einigen?

Kann man den Kindesunterhalt privat regeln? Grundsätzlich können Eltern den Kindesunterhalt nach der Scheidung ohne Gericht frei miteinander vereinbaren. Es lohnt sich dennoch, die Höhe des Kindesunterhalts schriftlich festzuhalten und dies beim Jugendamt oder Notar beurkunden zu lassen.

Welches Amt ist für den Unterhalt zuständig?

Geht es um Kindesunterhalt, so ist das Amtsgericht am Wohnort des Kindes zuständig; soll ausschließlich Ehegattenunterhalt durchgesetzt werden, so kommt es auf den Wohnort des Unterhaltsschuldners an, also desjenigen, der Unterhalt zahlen soll.

Was braucht man alles zum Unterhalt zu beantragen?

Formular „Unterhalt – Antrag auf Festsetzung mit Abschrift für Antragsgegner und Mitteilung“ (in Papierform erhältlich beim Jugendamt und in jedem Amtsgericht), Erklärung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes und der Eltern (soweit bekannt), Nachweise und Belege über Einkommensverhältnisse.

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