Wo beantragen Rentner eine Reha?
Fragen und Antworten zur Kur / Reha für Rentner Einen Kurantrag bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt oder den gemeinsamen Reha-Service-Stellen der DRV und Krankenkassen.
Wer hat Anspruch auf eine Reha?
Zunächst hat jeder Mensch Anspruch auf eine Reha, der unter dem deutschen Gesetz steht. § 4 Sozialgesetzbuch I spricht jedem das Recht zu, notwendige Maßnahmen zu bekommen, mit denen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit geschützt, erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden können.
Wann übernimmt die Rentenversicherung die Reha?
Voraussetzungen. Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später bei Bedarf die nächste Reha bekommen.
Wer übernimmt die Kosten für eine Reha bei Rentnern?
Wichtigster Unterschied zur Reha für Berufstätige ist, dass bei Rentnern nicht die gesetzliche Rentenversicherung der Kostenträger ist, sondern in aller Regel die Krankenversicherung, sei es die gesetzliche Krankenversicherung oder – je nach Tarif – die private.
Wie beantrage ich eine Reha bei der Beihilfe?
Ihr behandelnder Arzt rät Ihnen zu einer Rehabilitationsmaßnahme, bescheinigt Ihnen das Erfordernis und macht ggf. einen Vorschlag zu Ort und/oder Einrichtung. Sie senden Ihren Antrag auf Anerkennung der Rehabilitationsmaßnahme mit der ärztlichen Bescheinigung zur Befürwortung der Maßnahme an Ihre Beihilfestelle.
Wann steht mir eine Reha zu?
Durch ihr Recht auf Reha können Sie somit jederzeit eine Rehabilitation beantragen, wenn Sie an einer körperlichen oder seelischen Erkrankung mit dem Potential dauerhafter Einschränkungen leiden, eine chronische Krankheit haben oder belastenden Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, die zu dauerhaften Erkrankungen …
Wo bekomme ich den Antrag für eine Reha?
Antragstellung Antragstellung Die Ärztin/der Arzt wird Sie darüber informieren, welcher Versicherungsträger (Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherung) in Ihrem Fall zuständig ist. Das dafür erforderliche Formular erhalten Sie bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt bzw. auf der Website der Sozialversicherung.
Welche Formulare benötige ich für eine Reha?
Erkennt der behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer Reha, so muss er das Formular 61 „Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers“ der Krankenkasse ausfüllen und den dafür vorgesehenen Durchschlag an die Krankenkasse schicken. Das Formular 60 ist seit dem 01.04