Wo beantragt man ein Schengen-Visum?

Wo beantragt man ein Schengen-Visum?

Wenn Sie nur ein Schengen-Land besuchen, reichen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft / dem Konsulat / dem Visa-Zentrum dieses Landes ein.

Welche Länder mit Schengen-Visum?

Die 26 Schengen-Länder sind: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei , Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.

Für was braucht man Visum?

Ein Visum ist die Erlaubnis, in ein bestimmtes Land für eine begrenzte Zeit einreisen zu dürfen. Visa werden generell auf den diplomatischen Vertretungen des Ziellandes ausgestellt (Botschaft oder Konsulat), mitunter auch direkt bei der Einreise an der Grenze bzw. am internationalen Flughafen.

Wie lange dauert ein Schengen-Visum in Österreich?

Für Reisen zu touristischen Zwecken, Geschäfts- oder Besuchsreisen (ohne Erwerbstätigkeit) ist das Schengen-Visum C, für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen vorgesehen. Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Österreich geplant, so wäre ein Visum D für einen Aufenthalt bis zu 6 Monaten zu beantragen.

Sind Staatsangehörige anderer Staaten visumpflichtig?

Fallen Staatsangehörige anderer Staaten unter die Visumpflicht, benötigen diese grundsätzlich für die Einreise und den Aufenthalt im Schengen-Raum bzw. in Österreich ein Visum. Informationen, ob Sie visumpflichtig sind, finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.

Wie lange ist die visafreie Einreise berechtigt?

Angehörige jener Staaten, für die mittels EU – Verordnung die Visapflicht aufgehoben wurde, sind zur visafreien Einreise berechtigt, sofern sie sich maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in Österreich aufhalten und keine Erwerbstätigkeit ausüben.

Wie sind Visa für Reisen nach Österreich zu beantragen?

Visa für Reisen nach Österreich sind grundsätzlich an der für den rechtmäßigen Wohnsitz des Antragstellers zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde zu beantragen. In einigen Staaten bieten die österreichischen Vertretungsbehörden auch die Möglichkeit an, Anträge auf Erteilung eines Visums bei einem externen Dienstleister einzubringen.

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