Wo befindet sich der Gerichtsstand für geldschulden?
Auch bei Geldschulden ist der Erfüllungsort nach §§ 29 ZPO, 270, 269 BGB der Wohnsitz des Beklagten und dort muss man klagen, wenn nicht ausnahmsweise ein anderes Erfüllungsort bestimmt wurde oder sich ein anderer Gerichtsstand aus der ZPO ergibt.
Wo ist der Erfüllungsort für die Lieferung wenn dazu keine Angaben gemacht sind?
Gesetzlicher Erfüllungsort: Er kommt immer dann in Betracht, wenn weder ein vertraglicher noch ein gesetzlicher Erfüllungsort gegeben ist. es ist immer der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners. Geldschulden müssen nach § 270, 1 BGB auf Kosten und Gefahr des Schuldners dem Gläubiger übermittelt werden.
Wo ist der Erfüllungsort für die Lieferung der Ware?
Der gesetzliche Erfüllungsort ist der Wohnsitz oder Geschäftssitz des Schuldners (für die Ware der Geschäftssitz des Lieferers, für die Zahlung der Wohnsitz des Käufers). Der vertragliche Erfüllungsort wird durch Vereinbarung festgelegt, z. B. »Erfüllungsort für beide Teile ist Kassel«.
Wann beginnt der eigentliche Gerichtstermin?
Der eigentliche Gerichtstermin beginnt mit der Güteverhandlung (§ 278 Absatz 2 ZPO), an die sich unmittelbar die streitige Verhandlung anschließt. Im Rahmen der Güteverhandlung stellt das Gericht zunächst den Sach- und Streitstand dar.
Wie tritt das Gericht in die Beweisaufnahme ein?
Das Gericht tritt hierzu in die Beweisaufnahme ein und ruft einzeln die Zeugen auf, lässt sie den Gerichtssaal betreten und belehrt sie über ihre Zeugenpflichten und Zeugnisverweigerungsrechte. Nachdem die Zeugen auf den für sie vorgesehenen Plätzen Platz genommen haben, folgt die eigentliche Zeugenvernehmung.
Kann man Standortgenauigkeit aktivieren oder deaktivieren?
Standortgenauigkeit aktivieren oder deaktivieren Wischen Sie vom oberen Displayrand nach unten. Halten Sie „Standort“ gedrückt. Falls Sie „Standort“ nicht sehen, tippen Sie auf „Bearbeiten“ oder auf „Einstellungen“.
Was kann der Richter an der Gerichtsverhandlung sagen?
Sofern Referendare an dem Termin teilnehmen, werden auch diese in das Protokoll aufgenommen. Während der Gerichtsverhandlung hat grundsätzlich der Richter das Wort. Wer sich äußern möchte, kann dem Richter dezent den Hinweis geben, dass er etwas sagen möchte. Sofern die Partei anwaltlich vertreten ist, sollte dies mit dem Anwalt abgestimmt werden.