Wo beginnt die kalte Progression?
Die kalte Progression im engeren Sinne ist die Steuermehrbelastung, die im Zeitablauf dann eintritt, wenn bei einem progressiven Einkommensteuertarif der Grundfreibetrag und die Tarifkennlinie nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden.
Was sagt die Laffer Kurve?
Die Laffer-Kurve ist ein nach dem US-Ökonomen Arthur B. Laffer benannter finanzwissenschaftlicher hypothetischer Zusammenhang, dem zufolge die Steuereinnahmen mit steigendem Steuersatz erst steigen, dann nach Erreichen eines Maximums wieder sinken, also die Form eines umgekehrten „U“ annehmen.
Wie entsteht kalte Progression?
Bei der kalten Progression handelt es sich um eine – durch die progressive Besteuerung – entstehende Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuer-Mehrbelastung. Sie entsteht über die Zeit, wenn die Steuerstufen nicht an die durchschnittliche Einkommens- und Inflationsentwicklung angepasst werden.
Was ist zuständig für die Einkommensbesteuerung?
Der Antrag ist bei dem für die Einkommensbesteuerung zuständigen Finanzamt zu stellen. Das ist das Wohnsitz-Finanzamt (§ 19 AO). Dieses hat auch über die Nachversteuerung nach § 34a Abs. 4 bis 7 EStG zu entscheiden. Außerdem ist es zuständig für den Erlass der Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 3, 9 und 11 EStG.
Wie will der Gesetzgeber das Mindesteinkommen vermeiden?
Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass das Wohngeld zu anderen als den Wohnzwecken verwendet wird. Die Regelung über das Mindesteinkommen ergibt sich aus den VwV 15.01 ff (Verwaltungsvorschriften) zum § 15 WoGG.
Wie ermittelt sich das monatliche Gesamteinkommen?
Das monatliche Gesamteinkommen ermittelt sich aus dem Jahreseinkommen, indem der Betrag durch zwölf geteilt wird. Der Antragsteller muss zur Ermittlung des Jahreseinkommens eine Prognose abgeben, welches Einkommen im Bewilligungszeitraum im zu berücksichtigenden Haushalt zu erwarten ist.
Welche Maßstäbe gelten für das Einkommensteuergesetz?
Bei der Ermittlung des monatlichen Gesamteinkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder für das Wohngeld gelten die Maßstäbe des Einkommensteuergesetzes (EStG). Neben allen steuerpflichtigen positiven Einkünften nach § 2 EStG werden auch bestimmte steuerfreie Einnahmen zur Ermittlung des Gesamteinkommens herangezogen.