Wo bekomme ich die A1-Bescheinigung?

Wo bekomme ich die A1-Bescheinigung?

Beim zuständigen Rentenversicherungsträger: Wer nicht gesetzlich krankenversichert und auch nicht berufsständisch versorgt ist, beantragt die A1-Bescheinigung bei seinem Rentenversicherungsträger.

Wann muss ein A1 Antrag gestellt werden?

Bei der A1-Bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die ein Arbeitgeber immer dann beantragen muss, wenn er einen seiner Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums oder in die Schweiz entsendet.

Kann man eine A1-Bescheinigung nachreichen?

Die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger haben laut Gesetz drei Arbeitstage Zeit, die A1-Bescheinigung elektronisch an den Arbeitgeber zu übermitteln. Der Arbeitgeber kann sie für den Beschäftigten ausdrucken. Die A1-Bescheinigung müssen sie dann aber noch nachreichen.

Wie lange dauert die Rückmeldung der A1-Bescheinigung?

1-3 Tage nach Antragseingang. Beachten Sie, dass der Abruf länger dauern kann, wenn z.B. der zuständigen Krankenkasse noch Unterlagen bzw. Informationen fehlen. Wenden Sie sich bei Fragen an die zuständigen Krankenkassen.

Wie lange ist eine A1-Bescheinigung gültig?

Generell ist eine A1-Bescheinigung für jenen Zeitraum gültig, der vom Krankenversicherungsträger bestätigt wurde, und dieser Zeitraum dürfte dem beantragten Zeitraum entsprechen. Die maximale Gültigkeit einer A1-Bescheinigung liegt bei 24 Monaten. Was geschieht im Falle einer abgesagten Reise oder bei veränderten Reisezeiträumen?

Ist die Beantragung einer A1-Bescheinigung unerlässlich?

Fazit: bei jeder Dienstreise/Entsendung ist die Beantragung einer „A1“-Bescheinigung (bzw. dem entsprechenden Äquivalent) unerlässlich! Von wem wird die A1-Bescheinigung ausgestellt?

Welche Voraussetzungen müssen zur Erlangung einer A1-Bescheinigung erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen müssen zur Erlangung einer A1-Bescheinigung erfüllt sein? Der entsendende Arbeitgeber muss gewöhnlich eine nennenswerte Geschäftstätigkeit in Deutschland ausüben, d.h. es müssen mindestens 25% des Umsatzes in Deutschland erwirtschaftet werden.

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