Wo bekomme ich die Mietbescheinigung her?
Was ist, wenn mir der Vermieter die Mietbescheinigung nicht gibt? Der Vermieter ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, Ihnen eine Mietbescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Meldebehörde auszustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.
Wie schreibe ich eine Mietbescheinigung?
Der Vermieter ist laut § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, eine Mieterbescheinigung fürs Einwohnermeldeamt zu schreiben, die folgende Angaben enthält:
- Name und Anschrift des Vermieters.
- Name des Eigentümers, falls Vermieter und Eigentümer verschiedene Personen sind.
- Einzugsdatum.
- Anschrift der Wohnung.
Wann braucht man eine Mietbescheinigung?
Wie bereits erwähnt, muss die Mietbescheinigung zwingend dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden, wenn Mieter ihren neuen Wohnort mitteilen. Zudem verlangen auch andere Behörden die Vorlage der Bestätigung. Das betrifft in der Regel Personen, die Sozialleistungen oder andere Unterstützung erhalten.
Was muss in einer Mietbescheinigung stehen?
Die wichtigsten Punkte der Mietbescheinigung zur Vorlage sind:
- Vor- und Zuname des Mieters.
- Adresse der neuen Wohnung.
- Lage der Wohnung im Gebäude (z.B. Erdgeschoss, links)
- Angaben zum Wohnungsgeber und Eigentümer.
- Mietbeginn.
- Mietverhältnis (Hauptmieter, Untermieter, Anzahl der Bewohner, Mietbeginn, ggf.
Was gehört in eine Mietbescheinigung?
Was gehört in eine Mietbescheinigung?
- Inwiefern der Mieter und Vermieter verwandt sind.
- Ausstattung der Wohnung.
- Wohnungsgröße.
- Seit wann die Wohnung bewohnt wird.
- Beheizungsart.
- Ob die Wohnung möbliert vermietet wird.
Was muss eine Mietbescheinigung enthalten?
Mietbescheinigung als Vorlage für Vermieter: Was steht drin?
- Vor- und Zuname des Mieters.
- Adresse der neuen Wohnung.
- Lage der Wohnung im Gebäude (z.B. Erdgeschoss, links)
- Angaben zum Wohnungsgeber und Eigentümer.
- Mietbeginn.
- Mietverhältnis (Hauptmieter, Untermieter, Anzahl der Bewohner, Mietbeginn, ggf.