Wo bekomme ich die Sorgerechtserklärung her?
Wo erhalte ich die Negativbescheinigung? Die Bescheinigung wird von dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt ausgestellt. Ist Ihr Kind in einer anderen Stadt in Deutschland geboren, setzen wir uns mit dem Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes für die Auskunft aus dem Sorgeregister in Verbindung.
Wie lange dauert ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht?
Ein Verfahren mit klarer Beweislage wird das Familiengericht in ca. 6 Wochen bis 3 Monaten abschließen können. Kann das Gericht auf Basis der vorliegenden Informationen und Dokumente keine schnelle Entscheidung über das Sorgerecht treffen, folgt ein zweiter Anhörungstermin.
Welche Papiere braucht man für Sorgerecht?
Für die Sorgerechtserklärung an sich bedarf es keiner Unterlagen, allerdings müssen die folgenden Ausweisdokumente bei der öffentlichen Beurkundung vorgelegt werden: Personalausweise der Eltern. Geburtsurkunden der Eltern. Vor Geburt des Kindes: Mutterpass; nach Geburt des Kindes: Geburtsurkunde des Kindes.
Woher bekomme ich die Negativbescheinigung?
Damit Du einen Nachweis darüber vorlegen kannst, dass nach deutschem Recht keine gemeinsame Vorsorge vermerkt ist, musst Du einen Antrag bei Deinem Jugendamt stellen. Dieses führt das Sorgerechtsregister und ist die einzige Stelle, die eine Negativbescheinigung ausstellen kann.
Wo beantrage ich das gemeinsame Sorgerecht?
Es geht aber auch formlos: Die Mutter muss ihren Willen erklären, das Sorgerecht zu teilen und der Vater muss erklären, dass er Vater des Kindes ist und das Sorgerecht annehmen will. Beide Erklärungen müssen dann persönlich beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.
Was braucht man alles um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen?
Um eine Sorgeerklärung abzugeben, werden folgende Dokumente benötigt: Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile. Geburtsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Geburtenbuch, in welchen beide Elternteile eingetragen sind.
Wie schreibe ich einen Antrag auf geteiltes Sorgerecht?
Wichtig: Personalausweis nicht vergessen! Es geht aber auch formlos: Die Mutter muss ihren Willen erklären, das Sorgerecht zu teilen und der Vater muss erklären, dass er Vater des Kindes ist und das Sorgerecht annehmen will. Beide Erklärungen müssen dann persönlich beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.