Wo bekomme ich eine neue Vaterschaftsanerkennung?

Wo bekomme ich eine neue Vaterschaftsanerkennung?

Zuständige Stelle

  • Die Personenstandsbehörde: Das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde. In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats.
  • Die Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt: Die Bezirkshauptmannschaft.
  • Das Bezirksgericht (→ BMJ )
  • Die Notarin/der Notar.

Wie schreibt man eine Vaterschaftsanerkennung?

Vaterschaft anerkennen Die Vaterschaftsanerkennung kann bei Unverheirateten per Antrag beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar – vor oder nach der Geburt – anerkannt werden. Der Vater muss seinen Personalausweis, seine Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen.

Wer ist zuständig für Vaterschaftsanerkennung?

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, muss das Verhältnis zwischen dem leiblichen Vater und seinem Kind durch eine Vaterschaftsanerkennung begründet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt beim zuständigen Zivilstandsamt zu machen.

Ist man automatisch der Vater Wenn man verheiratet ist?

Ja! Als Vater eingetragen wird immer derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt rechtskräftig mit der Mutter verheiratet ist, dessen Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Ist das Kind von einem anderen Vater, muss dieser die Vaterschaft innerhalb von 2 Jahren gerichtlich anfechten.

Wann muss die Vaterschaft anerkannt werden?

Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, müssen Sie nicht erst warten, bis Ihr Kind auf der Welt ist. Eine Vaterschaftsanerkennung ist vor der Geburt möglich, im Rahmen der Geburtsbekundung aber auch jederzeit später. Einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung müssen Sie übrigens nicht stellen.

Wie muss ich die Anerkennung der Vaterschaft erklären?

Verfahrensablauf. Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf. Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der zuständigen Stelle fasst Ihre Erklärung und die Zustimmungen…

Ist die Anerkennung einer Vaterschaft gebührenfrei?

Die Anerkennung einer Vaterschaft ist vor der Geburt gebührenfrei. Erfolgt die Anerkennung jedoch erst nach der Geburt, muss die Geburtsurkunde des Kindes nachträglich beim Standesamt geändert werden, da zunächst nur der Name der Mutter eingetragen wird. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 30€ fällig.

Wie kann die Vaterschaftsanerkennung anerkannt werden?

Die Vaterschaftsanerkennung kann bei Unverheirateten per Antrag beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar – vor oder nach der Geburt – anerkannt werden. Der Vater muss seinen Personalausweis, seine Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen.

Wann kann der Vater die Vaterschaftsanerkennung widerrufen?

Binnen eines Jahres kann der Vater die Vaterschaftsanerkennung widerrufen, sofern diese noch nicht wirksam geworden ist. Eine Vaterschaftsanerkennung wird durch die Zustimmung der Mutter wirksam und wenn die beglaubigten Abschriften durch das Standesamt anerkannt wurden.

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