FAQ

Wo bekommt man Befreiungsausweis?

Wo bekommt man Befreiungsausweis?

Eine Befreiungsbescheinigung kann bei der Krankenkasse beantragt werden, sobald die Zuzahlungen die Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreicht haben. Für den Antrag werden sowohl alle Originalbelege über die geleisteten Zuzahlungen als auch Kopien der Einkommensnachweise benötigt.

Wann bekommt man ein Befreiungsausweis?

Ein Befreiungsausweis erhält man, wenn man von Zuzahlungen zu Medikamenten, oder Krankenhausaufenthalten befreit ist. Zum Beispiel als Asylbewerber oder bei chronischen Erkrankungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob dies auch auf Sie zutrifft.

Was zählt alles unter zuzahlungsbefreiung?

Nicht alle Zuzahlungen werden bei der Berechnung der Zuzahlungsbefreiung berücksichtigt. Befreiungsfähige Zuzahlungen sind z.B. Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, aber auch Zuzahlungen zur Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation.

Wie Zuzahlungsbefreiung beantragen?

Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Belegen Sie mit Quittungen, dass Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Hinweis: Für jede Zuzahlung bekommen Sie eine personifizierte Quittung , die Sie aufbewahren sollten.

Wann ist man Rezeptgebührenbefreit?

Sobald die addierten bezahlten Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreichen, tritt für das restliche Kalenderjahr ohne Antrag eine Befreiung ein. Sobald diese Befreiung im System errechnet wurde, wird sie dem Arzt über das e-card-System beim Ausstellen eines Rezepts angezeigt.

Was zählt als Zuzahlung?

Grundsätzlich leisten Versicherte Zuzahlungen in Höhe von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung.

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