Wo bekommt man Wohnbauförderung?
Hier die wichtigsten Fakten. Grundsätzlich kann jeder volljährige österreichische Staatsbürger, der Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist, um eine Wohnbauförderung ansuchen. EU-Bürger sind dabei österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Gefördert wird nur ein Hauptwohnsitz.
Wo kann man sich über Förderungen informieren?
Die staatliche Förderung wird über die bundeseigene Förderbank KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Die beiden Fördergeber informieren Sie auf ihren Websites über ihre Angebote und bieten auch telefonische Beratung an: KfW: 0800 539 9002.
Wann bekommt man Zuschuss für Wohnung?
Wohnbeihilfe wird nur gewährt, wenn ein dringendes Wohnbedürfnis besteht und das Objekt dauernd bewohnt wird. Auch Sanierungsförderungen sind möglich. In einigen Bundesländern wird an Bedürftige auch einmal pro Jahr ein Heizkostenzuschuss ausbezahlt, den man beantragen muss.
Was gibt es für Förderungen?
Beim Realisieren des Traums von den eigenen vier Wänden können Immobilienkäufer und Bauherren verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen.
- Baukindergeld.
- KfW-Förderung.
- Landesfördermittel.
- Förderung der privaten Altersvorsorge.
- Betriebliche Altersvorsorge.
- Staatliche Förderung für vL-Sparpläne.
Wer bekommt Wohnbauförderung Vorarlberg?
Sie müssen österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Bürger sein, um in den Genuss der Wohnbauförderung in Vorarlberg zu kommen. Neben den Einkommensgrenzen sollten Sie für die Wohnbauförderung diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
Wie kriegt man vom Staat eine Wohnung?
Das Wohngeld ist eine staatliche Förderung der Wohnkosten und dient als Miethilfe. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von drei verschiedenen Faktoren. Diese Faktoren sind das Einkommen, die Anzahl der Familienmitglieder in der Wohnung und die Miete bzw. Belastung.
Wer bekommt Wohnzuschuss?
Jungfamilien. Familien mit mindestens drei Kindern. Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit oder mit Anspruch auf Pflegegeld. Familien mit Kindern, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.